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Erste Bilanz wichtiger Schadstoffeinträge in deutsche Gewässer

Über zwei Drittel aller wichtigen Schadstoffeinträge in deutsche Gewässer stammen aus so genannten "diffusen Quellen". Das zeigt eine Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Systemtechnik und Innovationsforschung ISI, Karlsruhe. Die Wissenschaftler erstellten zusammen mit Kollegen der Universität Karlsruhe im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes erstmalig für Deutschland eine Übersicht der Einträge wichtiger Schadstoffe in die deutschen Gewässer. Die Forscher summierten alle Emissionen aus der Industrie, den Kommunen sowie unterschiedliche diffuse Einträge, die beispielsweise über Erosion oder das Grundwasser in die Flüsse und Seen gelangen. Untersuchungszeitraum waren die Jahre von 1993 bis 1997.

Luftschadstoff Emissionskataster

Im Rahmen des Emissionskatasters Baden-Württemberg werden die Jahresemissionen für alle wesentlichen Quellen natürlichen und anthropogenen Ursprungs seit 1990 erfasst. Getrennt nach einzelnen Quellengruppen werden die Emissionen der relevanten Stoffe bzw. Stoffgruppen räumlich differenziert ausgewiesen. Quellen sind dabei definiert als Teile der Quellengruppen mit einheitlichem Emissionsverhalten und damit in der Regel auch vergleichbarer Erfassungsweise. Die räumliche Auflösung der Emissionen umfasst je nach Datenlage der einzelnen Quellengruppen Punkt-, Linien- oder Flächenquellen. In einigen Fällen erlauben die Eingangsdaten nur Aussagen zu größeren räumlichen Aggregationen. In allen Fällen wird ein Bezug zur kommunalen Ebene hergestellt. Die Untersuchungen umfassen die Quellengruppen: Kleine Feuerungsanlagen in Haushalten und bei Kleinverbrauchern sowie mittlere Feuerungsanlagen gemäß der 1. BImSchV, Verkehr (Straßen-, Schienen-, Schiffsverkehr und Flughäfen mit dem bodennahen Flugverkehr sowie Motorsport), Industrie und Gewerbe (Bereich Industrie: erklärungspflichtige Anlagen gemäß der 11. BImSchV, Bereich Gewerbe: nicht erklärungspflichtige Anlagen in kleingewerblichen Betrieben), Biogene Systeme (i. W. Landwirtschaft, Nutztierhaltung, Böden, Vegetation, Gewässer) und Sonstige Technische Einrichtungen (i. W. Abfallwirtschaft, Abwasserreinigung, Produktanwendung, Gasverteilung, Biogasanlagen, mobile Geräte und Maschinen). Weitere Informationen zu den Erhebungsmethoden der einzelnen Quellengruppen und die Beschreibung der Unsicherheiten bei der Berechnung der Emissionsdaten sind in den Berichten “Luftschadstoff-Emissionskataster Baden-Württemberg“ auf der LUBW-Internetseite unter https://pudi.lubw.de/ zu finden.

Polyvinylchlorid (PVC)

Die Modellierung des Umweltprofils „Polyvinylchlorid“ umfasst die Aufwendungen und Emissionen der Herstellung von Polyvinylchloridgranulat über die Suspensions-polymerisierung . Datengrundlage der Vorprozesse sind aggregierte Daten von der Roh-stoffextraktion bis zum Fabriktor. Die Prozessdaten entstammen dem entsprechenden Ökoprofil der europäischen Kunststoffindustrie. Import: 134240t Produktion: 1587443t

Grundwasser Messstelle 6070, Leutesdorf (Messstellen-Nr: 2717107100)

Die Messstelle 6070, Leutesdorf dient der Überwachung von Grundwasserständen. An der Messstelle werden Zeitreihen zu folgenden abiotischen Parametern gemessen: Ammonium, Arsen, Blei, Cadmium, Calcium, Chlorid, Chrom, gesamt, DOC, Eisen, elektrische Leitfähigkeit bei 25 °C, Gesamtphosphor als P, Kalium, Karbonathärte, Kupfer, Magnesium, Mangan, Natrium, Nickel, Nitrat, Oxidierbarkeit mit KMnO4 in mg O2/l, pH-Wert, Sauerstoffgehalt, Sulfat, Summe Erdalkalien, Wasserstand unter Messpunkt, Zink

4. Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit

4. Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit 4.1 Kriterien für die Beurteilung der körperlichen Fähigkeiten Bei der Beurteilung der körperlichen Fähigkeiten der zu untersuchenden Person hat der zugelassene Arzt oder der Arzt des seeärztlichen Dienstes folgende Kriterien zu berücksichtigen: Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, Gleichgewichtssinn und Koordination, Vereinbarkeit der Körpermaße mit dem Betreten und dem Aufenthalt in engen Räumen, Belastungsfähigkeit (kardiale und respiratorische Reserve) sowie Tauglichkeit für bestimmte Aufgaben, zum Beispiel Tragen eines Atemschutzgerätes. 4.2 Erforderliche körperliche Fähigkeiten Die für die Seediensttauglichkeit erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn die zu untersuchende Person über die nachfolgend aufgeführten körperlichen Fähigkeiten verfügt. Routinebewegungen auf dem Schiff Aufgabe, Funktion, Ereignis oder Situation an Bord des Schiffes Zugehörige körperliche Fähigkeit Ein medizinischer Prüfer soll zufrieden sein, wenn die Testperson auf schwankendem Deck zwischen den Decks zwischen den Schiffskammern Halten des Gleichgewichts und wendige Fortbewegung Auf- und Absteigen von vertikalen Leitern und Treppen Übersteigen von Süllen ( z. B. fordert das Lademarken-Übereinkommen eine Süllhöhe von 600 mm ) Öffnen und Schließen von wasserdichten Türen keine Störung des Gleichgewichtssinnes hat, keine Einschränkungen oder Krankheiten hat, die die Ausführung notwendiger Bewegungen und körperlicher Aktivitäten verhindern, in der Lage ist, ohne Hilfe (ohne Hinzuziehung einer weiteren Person vertikale Leitern und Treppen zu steigen, hohe Sülle zu übersteigen, Schließvorrichtungen von Türen zu bedienen. Routineaufgaben an Bord Aufgabe, Funktion, Ereignis oder Situation an Bord des Schiffes Zugehörige körperliche Fähigkeit Ein medizinischer Prüfer soll zufrieden sein, wenn die Testperson Benutzung von Handwerkszeug Bewegung der Bordvorräte Arbeiten über Kopf Bedienung von Ventilen Stehen während einer Vier-Stunden-Wache Arbeit in engen Räumen Reaktion auf Alarme, Warnungen und Anweisungen verbale Kommunikation Kraft, Geschick und Durchhaltevermögen bei der Bedienung mechanischer Geräte Heben, Ziehen und Tragen von Lasten (z. B. 18 kg ) Arme nach oben ausstrecken Stehen, Gehen und wachsam sein über einen langen Zeitraum Arbeiten in engen Räumen und Durchsteigen von engen Öffnungen (z. B. fordert die SOLAS -Vereinbarung 11-I/3-6.5.1, dass Öffnungen in Frachträumen und Notausgänge eine Mindestgröße von 600 mm x 600 mm haben) Visuelle Unterscheidung von Gegenständen, Formen und Signalen Hören von Warnungen und Anweisungen Fähigkeit, sich mündlich klar auszudrücken keine definierte Einschränkung oder diagnostizierte medizinische Erkrankung hat, die die Fähigkeit zur Ausführung der Routineaufgaben beeinträchtigen, die für die Schiffssicherheit von grundlegender Bedeutung sind: mit erhobenen Armen arbeiten kann über lange Zeiträume stehen und gehen kann enge Räume betreten kann den Anforderungen an das Sehvermögen genügt (Tabelle A-I/9) den von einer zuständigen Behörde festgelegten Anforderungen an das Hörvermögen oder den internationalen Leitlinien diesbezüglich genügt eine normale Unterhaltung führen kann. Notfallaufgaben an Bord Aufgabe, Funktion, Ereignis oder Situation an Bord des Schiffes Zugehörige körperliche Fähigkeit Ein medizinischer Prüfer soll zufrieden sein, wenn die Testperson Flüchten Brandbekämpfung Evakuierung Rettungsweste oder Taucheranzug anlegen Aus Rauch erfüllten Räumen fliehen Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, einschließlich des Tragens von Atemschutzgerät Teilnahme an Schiffsevakuierungsmaßnahmen keine definierte Einschränkung oder diagnostifizierte medizinische Erkrankung zeigt, die die Fähigkeit zur Ausführung der Notfallaufgaben beeinträchtigen, die für die Schiffssicherheit von grundlegender Bedeutung sind: Rettungsweste oder Taucheranzug anlegen kann, kriechen kann, Temperaturunterschiede wahrnehmen kann, Feuerlöschausrüstung bedienen kann, ein Atemschutzgerät tragen kann (sofern im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung erforderlich). Stand: 21. August 2014

Fließgewässer Mittlinger Bach (Brücke uh. Stög) Biologie, Chemie

Die Messstelle Brücke uh. Stög (Messstellen-Nr: 105495) befindet sich im Gewässer Mittlinger Bach. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands. Im Einzelnen wurden die folgenden Arten nachgewiesen: Achnanthes lanceolata - Sippen, Achnanthes lanceolata ssp. lanceolata var. lanceolata, Achnanthes minutissima var. affinis, Achnanthes minutissima var. minutissima, Achnanthes oblongella, Achnanthidium minutissimum var. minutissimum, Achnanthidium pyrenaicum, Alisma, Amphora inariensis, Amphora pediculus, Audouinella hermannii, Berula erecta, Brachythecium rivulare, Callitriche, Caltha palustris, Carex, Chaetophorales, Chantransia - Stadien, Cladophora, Cladophora glomerata, Closterium ehrenbergii, Cocconeis neothumensis, Cocconeis pediculus, Cocconeis placentula var. euglypta, Cocconeis placentula var. placentula, Cocconeis pseudolineata, Cocconeis pseudothumensis, Cratoneuron filicinum, Cymbella silesiaca, Denticula tenuis, Diatoma moniliformis ssp. moniliformis, Elodea canadensis, Encyonopsis microcephala, Enteromorpha, Eolimna minima, Epilobium palustre, Equisetum x litorale, Fallacia, Fallacia subhamulata, Fragilaria capucina var. capucina, Fragilaria construens f. venter, Fragilaria leptostauron var. leptostauron, Fragilaria martyi, Fragilaria pinnata var. pinnata, Fragilaria rumpens, Fragilaria ulna, Fragilaria ulna var. ulna, Gomphonema minutum, Gomphonema olivaceum var. olivaceum, Gomphonema parvulum var. parvulum f. parvulum, Gomphonema pumilum, Gomphonema pumilum var. pumilum, Gongrosira incrustans, Heribaudiella fluviatilis, Hildenbrandia rivularis, Impatiens glandulifera, Karayevia clevei var. clevei, Lemna minor, Lemna trisulca, Leptodictyum riparium, Mayamaea atomus var. atomus, Mayamaea atomus var. permitis, Melosira varians, Nasturtium, Nasturtium officinale, Navicula antonii, Navicula cryptotenella, Navicula cryptotenelloides, Navicula gregaria, Navicula lanceolata, Navicula reichardtiana var. reichardtiana, Navicula seminulum var. seminulum, Navicula tripunctata, Navicula utermoehlii, Nitzschia amphibia, Nitzschia archibaldii, Nitzschia bulnheimiana, Nitzschia dissipata ssp. dissipata, Nitzschia fonticola var. fonticola, Nitzschia frustulum var. frustulum, Nitzschia inconspicua, Nitzschia palea var. palea, Nitzschia paleacea, Phalaris arundinacea, Phormidium, Phormidium incrustatum, Placoneis clementis, Planothidium dubium, Planothidium frequentissimum var. frequentissimum, Planothidium lanceolatum, Platessa conspicua, Platessa holsatica, Psammothidium lauenburgianum, Rhynchostegium riparioides, Scrophularia auriculata, Scrophularia umbrosa, Sellaphora joubaudii, Sellaphora seminulum, Sparganium emersum, Veronica beccabunga. An der Messstelle werden die folgenden chemische Einzel-Parameter untersucht: Abfiltrierbare Stoffe, Aluminium filtriert, Ammoniak-N, Ammonium-N, BSB5 (DIN EN 1899, ohne ATH), Calcium filtriert, Chlorid, Eisen filtriert, Elektrische Leitfähigkeit bei 20 °C (vor Ort), Gelöster organisch gebundener Kohlenstoff (DOC), Kalium filtriert, Magnesium filtriert, Mangan filtriert, Natrium filtriert, Nitrat, Nitrat-N, Nitrit-N, pH-Wert (vor Ort) elektrometrisch, Phosphat-P, ortho, Phosphor gesamt, Sauerstoff, gelöst, Säurekapazität bis pH 4,3, Sulfat, TOC, Wassertemperatur (vor Ort).

Grundwassermessstelle Velten, Mühlenstraße OP (Messstellen-Nr.: 33455021)

Die Grundwassermesstelle mit Messstellen-ID 33455021 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_N. Sie befindet sich in Velten, Mühlenstraße OP (auf dem Grundstück Mühlenweg 1). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy HgdB 65/74. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: weitgehend unbedeckter GWL. Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: frei. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_OH_1. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1974 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Die Messtelle wurde im Höhensystem NHN eingemessen. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 39.06 m Geländehöhe: 38.10 m Filteroberkante: 26.1 m Filterunterkante: 24.1 m Sohle (letzte Einmessung): 22.65 m Sohle bei Ausbau: 23.1 m

Grundwasser (4110663800079) Chemie

Die Messstelle 4110663800079 (Messstellen-Nr: 4110663800079) dient der Überwachung des chemischen Zustands. An der Messstelle werden die folgenden chemische Einzel-Parameter untersucht: Ammonium, Basekapazität pH 8,2, Calcium, Chlorid, Eisen, Elektrische Leitfähigkeit bei 20 °C (vor Ort), Fluorid, Färbung, Gelöster organisch gebundener Kohlenstoff (DOC), Geruch, Kalium, Kieselsäure (SiO2), Magnesium, Mangan, Natrium, Nitrat, Nitrit, pH-Wert (vor Ort) elektrometrisch, Phosphat, ortho, Sauerstoff, gelöst, spektraler Absorptionskoeffizient bei 254 nm, spektraler Absorptionskoeffizient bei 436 nm, Sulfat, Säurekapazität bis pH 4,3, Trübung, Wassertemperatur (vor Ort).

Fließgewässer Biologische Qualitätskomponenten Makrophyten / Phytobenthos Phytobenthos ohne Diatomeen Qualitätskomponentenspezifische Typologie

Grundsätzlich basieren die für die Bewertung anhand der Teilkomponente PoD relevanten Gewässertypen auf den 24 Fließgewässertypen der Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (= LAWA-Typen, Stand 2008). Nach bisherigen Einschätzungen werden nicht alle LAWA-Typen für das PoD als biozönotisch relevant angesehen. Für eine Bewertung wird daher eine vereinfachte Unterscheidung von 10 PoD-Typen verwendet. Diese beziehen die Ökoregion, die geochemische Prägung die Gewässergröße und das vorherrschende Substrat ein. Nicht bewertet werden können aktuell die LAWA-Typen 22: Marschengewässer und 23: Rückstau- bzw. brackwasserbeeinflusste Ostseezuflüsse. Die Tabelle 1 gibt die Zuordnungen der LAWA-Typen zu den PoD-Typen und ihre Charakteristika wider. Tab. 1: PoD-Typen und die Zuordnung zu den LAWA-Typen (Stand 2004). Ökoregion PoD-Typ Geochemische Prägung Größe Dominantes Substrat Zuordnung zu LAWA-Typ Alpen PB 1 karbonatisch klein bis groß Subtypen 1.1 und 1.2 Alpenvorland PB 2 klein bis groß Typen 2, 3 und 4 sowie die Typen 11, 12 und 19 der Ökoregion Alpenvorland Mittelgebirge PB 3 silikatisch klein bis mittelgroß grob bis fein Typen 5, 5.1 und 9 sowie Subtyp5.2 PB 4 karbonatisch klein fein Typen 6 und 9.1 der Löss-, Keuper- und Kreideregionen sowie 19 der Ökoregion Mittelgebirge PB 5 klein grob Typ 7 PB 6 mittelgroß bis groß grob Typ 9.1 der Muschelkalk-, Jura-, Malm-, Lias-, Dogger- und anderer Kalkregionen und die Typen 9.2 und 10 Norddeutsches Tiefland PB 9 silikatisch oder basenarm klein bis groß grob bis fein basenarme Ausprägung der Typen 11 und 12 der Ökoregion Norddeutsches Tiefland sowie die silikatischen Ausprägungen der Typen 14 und 15 PB 10 karbonatisch oder basenreich klein bis groß fein basenreiche Ausprägung der Typen 11 und 12 des Norddeutschen Tieflandes sowie die karbonatisch geprägten Typen 14, 15, 15_g, 18 und 19 PB 11 klein bis groß grob karbonatisch geprägte Typen 16 und 17 PB 12 sehr groß fein Typ 20

Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrungen in Glauchau, Gemarkung Jerisau (Flurstück 59/1)"

Aktenzeichen: BASE21102/ 13-A#0097 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Glauchau, Gemarkung Jerisau Das Sächsische Oberbergamt hat mit Schreiben vom 13.07.2021 (Aktenzeichen: 2021/0094) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwei Geothermiebohrungen in Glauchau, Gemarkung Jerisau (Flurstück 59/1) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von 110 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) kommt in seiner dem Schreiben des Sächsischen Oberbergamts beigefügten Stellungnahme vom 12.07.2021 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Dieser Stellungnahme ist zu entnehmen, dass sich das beantragte Vorhaben zwar innerhalb eines nach § 21 Abs. 3 Satz 1 StandAG identifizierten Gebietes befände, der Planstandort nach eigener Prüfung der geologischen Standortverhältnisse jedoch in einem Gebiet läge, in welchem in Teufen von 300 m bis 1500 m klastische Sedimente, untergeordnet Vulkanite sowie gering bis mittelgradig regionalmetamorphe Gesteine (u. a. Schiefer und Phyllit) erwartet werden und daher die Mindestanforderungen entsprechend § 23 Abs. 5 StandAG nicht erfüllt seien. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 194_00IG_K_g_SO befindet. Weiterhin ist das Vorhaben zulassungsfähig, da sich in einem engen räumlichen Zusammenhang zum Vorhabenstandort bereits Bohrungen befinden, durch die ein vergleichbarer Eingriff in den Untergrund stattgefunden hat. Auf Grundlage der Ausführungen des Sächsischen Oberbergamts und des LfULG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für oben genanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 06.08.2021 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

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