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Nr. 111.26: Stellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGE

Description: Beitrag im Rahmen der FKTG: „Für den Fall, dass für das kristalline Wirtsgestein prinzipiell die in § 23 Abs. 5 Nr. 2 StandAG formulierte Mindestmächtigkeit von 100 m berücksichtigt wird, wird ergänzend darauf hingewiesen, dass das StandAG an dieser Stelle für das kristalline Wirtsgestein „bei Vorliegen geringer Gebirgsdurchlässigkeit“ eine geringere Mächtigkeit zulässt, falls ein ewG prinzipiell ausgewiesen werden kann. Für diesen Fall muss der Nachweis des sicheren Einschlusses „über das Zusammenwirken des Wirtsgesteins mit geotechnischen und technischen Barrieren geführt werden“. Dadurch ergibt sich neben dem Endlager Typ 1, das auf dem Wirtsgestein mit ewG als wesentlicher Barriere basiert, und dem Endlager Typ 2, das auf technischen und geotechnischen Barrieren basiert, ein Endlager vom Typ 3, das sowohl auf dem Wirtsgestein mit ewG und den technischen und geotechnischen Barrieren als wesentlicher Barriere basiert. Aus den vorgelegten Unterlagen geht nicht hervor, dass mit Blick auf das kristalline Wirtsgestein prinzipiell auch eine Mächtigkeit des den ewG aufnehmenden Gebirgsbereichs von weniger als 100 m betrachtet werden könnte. Nach derzeitiger Lesart ist anzunehmen, dass alle Gebiete mit kristallinem Wirtsgestein, deren potenzieller ewG eine Mächtigkeit von weniger als 100 m aufweist, unmittelbar in Kategorie D (Mindestanforderung nicht erfüllt) eingeordnet werden und damit aus dem Verfahren ausscheiden würden (vgl. Ziffer 1.1 zu Prüfschritt 1 dieser Stellungnahme). Es wird angeregt, diese Betrachtung im Hinblick auf die regulatorischen Anforderungen abzuklären. Sollte eine Abklärung ergeben, dass mit Blick auf das kristalline Wirtsgestein tatsächlich drei Endlagerkonzepte (Typ-1, -2 und -3) zu betrachten sind, wäre es in Übereinstimmung mit dem bisher im Verfahren gewähltem Vorgehen vorstellbar, von der Mächtigkeit abhängige Wertungsgruppen einzuführen. Demnach könnte bspw. eine Mächtigkeit von 100 m und größer als „günstig“, eine Mächtigkeit von 50 bis 100 m als „bedingt günstig“ und eine Mächtigkeit von weniger als 50 m als „ungünstig“ betrachtet werden.“ (BGR 2022, S. 14) Stellungnahme der BGE: Fachliche Einordnung: Die BGE teilt diese Perspektive nicht. Begründung: Für die BGE entspricht der von der BGR angesprochene „Typ 3“ dem „Typ 1“. Eine Notwendigkeit kristallines Wirtsgestein mit Mächtigkeiten unterhalb von 100 m zu berücksichtigen, stellt sich faktisch aufgrund der Genese plutonischer und metamorpher Gesteine nicht. Für ein Endlager geeignete kristalline Wirtsgesteine müssen eine ausreichende Mächtigkeit aufweisen. Die aktuell angelegten 200 m stellen dafür eine gute Basis dar. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nein

Types:
Text(
    Unspecified,
)

Tags: Endlager ? Endlagerung ? Plutonit ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

License: DCAT-AP.de Sonstige geschlossene Lizenz

Language: Deutsch

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Issued: 2022-07-01

Last harvest: 01.07.2026 23:31

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