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Nr. 66.45: Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Description: Beitrag im Rahmen der FKTG: Reflexionsseismik, Bohrungsdaten und geologische Interpretationen liefern geologische Modelle. Mit welcher Methodik werden die Ungewissheiten in Betrachtungen bewertet? Wie wird damit sichergestellt, dass diese Modelle stimmig sind, den gesetzten Anforderungen genügen, hinreichend vollständig sind, gegen willkürliche Beeinflussung geschützt sind, sich für die Lösung des Problems eignen, wirksame Maßnahmen ermöglichen und zur Ermöglichung der Beteiligung verständlich sind? Auf welche Daten und Interpretationen beziehen sich die Einschränkungen der Offenlegung der Bewertungsgrundlagen (sofern dies gesetzlich zulässig ist)? Handelt es sich hier lediglich um geowissenschaftliche Daten (Geologiedatengesetz)? Oder handelt es sich auch um das Verfügbarmachen von urheberrechtlich geschützten Literaturquellen via Links? Zurzeit ist dies nur für diejenigen verfügbar, die via Zugehörigkeit zu Institutionen Zugang haben. Dies schließt die Öffentlichkeit weitgehend aus. Stellungnahme der BGE: Der Kommentar wurde bereits auf der Fachkonferenz Teilgebiete ausführlich beantwortet. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Sehr geehrte/r Teilnehmer/in, für die Ermittlung der Teilgebiete nach § 13 StandAG wurden im Wesentlichen die Daten der Staatlichen Geologischen Dienste verwendet. Eine Überprüfung auf Richtigkeit ist durch Stichproben erfolgt. Der BGE sind mögliche Quellen von Unsicherheiten bekannt z.B. durch Interpretationen, Auflösung, Maßstab, Methodik, Landesgrenzen. Je detaillierter die Arbeiten im Verlauf der Standortsuche werden, desto mehr Berücksichtigung wird dieses Thema erfahren, insbesondere durch den Ersatz von Altdaten durch zielgerichtete Erkundung in Phase 2 und Phase 3. Schon jetzt setzt sich die BGE über ein Forschungsvorhaben (“Ungewissheiten und Robustheit mit Blick auf die Sicherheit eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle”) gezielt mit diesem Thema auseinander. Die Hoheit über die verwendeten 3D-Modelle der Bundes- und Landesbehörden liegt bei der erstellenden Behörde selbst. Diese 3D-Modelle sind nicht explizit für Fragen rund um die Endlagersuche erstellt worden, so dass Fragen nach „Stimmigkeit oder hinreichender Vollständigkeit“ eine untergeordnete Rolle spielen. Die BGE analysiert diese Modelle und extrahiert daraus die Informationen, welche sich für die Erledigung der Aufgaben eignen. Über abgestimmte interne Workflows wird der Dateneingang detailliert dokumentiert. Die 3D-Modelle werden exakt wie von der Behörde übermittelt gespeichert, archiviert und verwendet. Weiterhin werden die für die Ausweisung der Teilgebiete verwendeten 3D-Modelle über eine Online-Plattform für die Öffentlichkeit bereitgestellt (https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/3d-viewer/). Die BGE ist gesetzlich verpflichtet, alle entscheidungserheblichen geologischen Daten der Öffentlichkeit bereitzustellen. Als entscheidungserheblich werden dabei all diejenigen geologischen Daten bezeichnet, die bei der Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG im Zuge der Anwendung der Ausschlusskriterien, der Mindestanforderungen oder der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien eingeflossen sind. Die als untersetzende Unterlagen zum Zwischenbericht Teilgebiete am 28. September 2020 veröffentlichten Datenberichte inklusive deren Anlagen zu den Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien wurden im Hinblick auf das Fehlen entsprechender Kategorisierungsbescheide teilweise geschwärzt. Die schrittweise Versionierung der Datenberichte und deren Anlagen, sprich das „Entschwärzen“ von Daten, erfolgt mit dem sukzessiven Eingang der entsprechenden Kategorisierungsbescheide bzw. im Rahmen der sogenannten erweiterten öffentlichen Bereitstellung gemäß §§ 35 Abs. 1, 34 Abs. 1, 2 GeolDG. Bis zum Ende des I. Quartals 2021 konnten ca. 50 % der als entscheidungserheblich gekennzeichneten Daten zur Anwendung der Mindestanforderungen und ca. 54 % der als entscheidungserheblich gekennzeichneten Daten zur Anwendung der Ausschlusskriterien öffentlich bereitgestellt werden. Des Weiteren veröffentlichte die BGE die von den Bundes- und Landesbehörden übermittelten und im Zuge der Ermittlung von Teilgebieten von der BGE verwendeten geologischen 3D-Modelle über einen Viewer (https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/3d-viewer/). Für alle bisher nicht öffentlich bereitgestellten entscheidungserheblichen Daten hat die BGE einen Datenraum gemäß § 35 GeolDG eingerichtet. Dieser Datenraum steht den vom Nationalen Begleitgremium (NBG) bestellten Gutachtern zur Einsicht in die entscheidungserheblichen Daten zur Verfügung. Bis Ende des I. Quartals 2021 fanden bereits drei Einsichtsverfahren seitens vom NBG bestellter Gutachter statt. Nichtzugängliche Sekundärliteratur (“graue” Literatur) hat die BGE nicht verwendet. Sämtliche zitierte Quellen sind veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen BGE https://www.onlinebeteiligung-endlagersuche.de/dito/explore?action=newsarticleshow&id=2664& Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

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    Unspecified,
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Tags: Radioaktiver Abfall ? Reflexionsseismik ? Nukleare Entsorgung ? Endlager ? Endlagerung ? Landesverwaltung ? Forschungsvorhaben ? Arbeit ? Öffentlichkeitsinformation ? Geologisches Modell ?

Region: Peine

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