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Nr. 31.32: AG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021

Description: Beitrag im Rahmen der FKTG: Textbeiträge I, S. 130: Transportierbarkeit absolut, denn wenn nicht am Endlagerstandort konditioniert wird, dann muss der EL-Behälter auch wieder ein Transportbehälter sein. Und es muss geprüft werden ob dies die Endlagersicherheit beeinträchtigt! Textbeiträge I, S. 130: Das könnten 2 Behälter sein! Textbeiträge I, S. 130: Yipp! Textbeiträge I, S. 130: Ein Endlager-Behälter muss den Transport bis zum letzten Moment leisten - im Wesentlichen; Textbeiträge I, S. 130: Die Frage läßt sich transponieren auf die Fragestellung, ob der Endlagerstandort auch Standort einer wahrscheinlich notwendigen Konditionierungsanlage wird. Wenn eine Konditionierungsanlage am Standort entsteht, dann muß der Transport von den Zwichenlagerstandorten nicht mit den Endlagerbehältern erfolgen, sondern kann - entsprechende Genehmigung zum Zeitpunkt vorausgesetzt - durch die TLB geleistet werden. Der Endlagerbehälter müßte dann nicht nach ADR/RID mitausgelegt werden, müßte aber natürlich weiterhin den sicheren Transport AM Standort (also nach unter Tage und unter Tage) gewährleisten. Textbeiträge I, S. 132: Die Behälter-Frage ist doch mit den Annahme-Bedingen der Zwischenlager faktisch entschieden !!! Textbeiträge I, S. 133: Eine Konditionierungsanlage ist ein technisch lösbares Problem. Es muss nur angegangen werden! Textbeiträge I, S. 133: Kann der Castor nicht in einen Endlagerbehälter eingeschoben werden. Wird extrem schwer - Grenze Seilfahrtsanlage - aber geht das prinzipiell? Textbeiträge I, S. 130: Wesentlich Vorraussetzung fu¨r die (generischen) Behälterkonzepte ist u.a. auch die Frage der Transportierbarkeit (öff. Verkehrswege) oder nicht. Textbeiträge I, S. 130: Overpacks etc...? Stellungnahme der BGE: Unsere derzeitigen Planungen sehen eine Umsetzung des Nationalen Entsorgungsprogramms vor. Demnach befindet sich die Umladeanlage für HAA sowie ein Eingangslager für beladene TLB am Endlagerstandort. Aus diesem Grund wird derzeit ein rein innerbetrieblicher Transport der Endlagerbehälter betrachtet. Sollten sich diese Planungsprämissen ändern, ist zu prüfen, inwieweit ein Transport des Endlagerbehälters möglich ist. Dabei kann zum Beispiel auch eine Umverpackung gemäß des Transportrechts (ADR/RID) in Betracht kommen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Textbeiträge I, S. 130: Die von Herrn [...] genannte Zahl von ~1900 Behältern bezieht sich auf die Anzahl der Castor-Behälter. Diese Zahl gibt einen Hinweis auf das Volumen der endzulagernden Abfälle hat aber nichts mit der Anzahl der tatsächlich einzulagernden Behältern zu tun. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Types:
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    Unspecified,
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Tags: Transportrecht ? Verkehrsweg ? Endlager ? Transportbehälter ? Zwischenlagerung ? Castor-Behälter ? Endlagersicherheit ? Abfallaufkommen ? Umverpackung ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

License: DCAT-AP.de Sonstige geschlossene Lizenz

Language: Deutsch

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Issued: 2021-09-07

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