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Nr. 30.31: AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021

Description: Beitrag im Rahmen der FKTG: Verständnisfrage: In einer der ersten Folien war vom Ziel / Ausschlusskritierium "Austritt max, 0,1 mSv pro Jahr" die Rede, bezieht sich das auf einen Standort, einen Kanister, oder worauf? Stellungnahme der BGE: Die Dosisgrenzwerte ergeben sich aus § 7 der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV) und betragen 0,01 mSv pro Jahr (für die zu erwartenden Entwicklungen) bzw. 0,1 mSv pro Jahr (abweichende Entwicklungen). Sie stellen die zusätzliche effektive Dosis dar, die eine Einzelperson der Bevölkerung aufgrund von Austragungen aus dem Endlager höchstens erfahren darf. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Types:
Text {
    text_type: Unspecified,
}

Origins: /Bund/BGE/FKTG-Datenbank

Tags: Äquivalentdosis ? Endlager ? Dosisgrenzwert ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2021-09-07

Time ranges: 2021-09-07 - 2021-09-07

Status

Quality score

Accessed 1 times.