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Nr. 65.14.5: Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)

Description: Beitrag im Rahmen der FKTG: Warum werden niedriggradige metamorphe Gesteine des Saxothuringikums teilweise zu Kristallingesteinen gerechnet? // […] Bohrungsdaten [...] belegen, dass das Saxothuringikum nordwestlich des Thüringer Schiefergebirges fast ausschließlich aus gering metamorphen Gesteinen aufgebaut ist. Im Teilgebiet Saxothuringikum liegen nach Auswertung des TLUBN 153 Bohrungen, in denen Grundgebirge erbohrt wurde. Dabei wurde lediglich in zwei Bohrungen kristallines Wirtsgestein angetroffen (s. Abb. 7). Das TLUBN ist daher der Ansicht, dass das Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO in seinen Ausmaßen deutlich zu groß ausgefallen ist. Stellungnahme der BGE: Fachliche Einordnung: Das sind fachlich nachvollziehbare Hinweise. Die BGE kann sich der geäußerten Kritik in dieser Form zum Teil anschließen. Begründung: Die Anwendung der Mindestanforderungen nach § 23 StandAG erfolgte für das kristalline Wirtsgestein in Thüringen mithilfe des geologischen 3D-Modells INFLUINS (Integrierte Fluiddynamik in Sedimentbecken; Forschungsvorhaben der Uni Jena) und der Tiefenkarte des kristallinen Grundgebirges von Reinhold (2005). Die Anwendung der Mindestanforderungen im Rahmen von § 13 StandAG wurde von der BGE methodisch so bearbeitet, dass identifizierte Gebiete in stratigraphischen oder großstrukturellen Einheiten ausgewiesen wurden. Punktuelle Informationen zur Nicht-Erfüllung von Mindestanforderungen (v. a. Bohrungen) wurden im Rahmen von § 13 StandAG aufgrund der fehlenden räumlichen Information (vorerst) nicht für eine weitere Eingrenzung verwendet. Der BGE ist bewusst, dass dies, wie auch in diesem Fall, bei der Anwendung der Mindestanforderungen zu einer Überschätzung von identifizierten Gebieten führen kann. Ziel war es, ein einheitliches methodisches Vorgehen zur Anwendung der Mindestanforderungen im Schritt 1 der Phase I für das gesamte Bundesgebiet zu gewährleisten und ein vorzeitiges Ausscheiden potentiell geeigneter Gebiete zu vermeiden. // Wir danken dem TLUBN für konstruktive Hinweise und werden diese im Zuge der Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung (§ 14 StandAG) berücksichtigen. Detaillierte Interpretationen von geophysikalischen Daten (v. a. Gravimetrie und Magnetik-Daten für die Identifikation von kristallinen Wirtsgesteinen unter sedimentärer Überdeckung) unter Einbeziehung der vorhandenen Bohrdaten in diesem Gebiet und der regionalgeologischen Kartenwerke des TLUBN werden im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens genutzt. Seite 5: In Schritt 2 der Phase I erfolgt auf Basis der ermittelten Teilgebiete die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung. Dafür werden auch bereits gelieferte Daten oder Veröffentlichungen, die im Schritt 1 der Phase I für den ZBTG methodisch noch keine Berücksichtigung fanden, sowie Hinweise aus den Stellungnahmen der Bundes- und Landesbehörden, herangezogen und geprüft. Wie im StandAG vorgesehen, findet bis zum Vorschlag von Standortregionen für die übertägige Erkundung keine nachträgliche Anpassung der Teilgebiete statt. Vielmehr können die Anmerkungen des TLUBN in die Eingrenzung zu Standortregionen einfließen. Seite 5 Nr. 65.2 (SGD): Im Hinblick auf die fachliche Position der SGD ist hier noch einmal herauszuheben, dass bei der Bearbeitung der Mindestanforderungen prinzipiell ein konservativer Ansatz verfolgt wurde, bei dem in Schritt 1 der Phase I eine Überschätzung der Fläche der Teilgebiete verfahrensbedingt in Kauf genommen wurde. Die umfangreiche und heterogene Datenlage in der Bundesrepublik war verfahrensökonomisch in diesem ersten Schritt nicht vollumfänglich auswertbar. Seite 6 Nr. 65.5 (LGRB): Die Anwendung der Kriterien und Anforderungen im Rahmen von § 13 StandAG wurde von der BGE im Schritt 1 der Phase I methodisch so bearbeitet, dass Teilgebiete in stratigraphischen oder großstrukturellen Einheiten ermittelt wurden. Der BGE ist bewusst, dass dies, wie auch in diesem Fall, bei der Anwendung der Mindestanforderungen zu einer Überschätzung von Teilgebietsgrößen führen kann. Seite 6 Nr. 65.12 (LFULG): [...] sind von der BGE ausschließlich Plutonite und hochgradig regionalmetamorphe Gesteine als kristalline Wirtsgesteine deklariert worden, [...]. Metamorphe Gesteine wie Phyllite, Schiefer, Hornfelse, Marmore und Skarne werden nicht als Wirtsgesteine im Standortauswahlverfahren berücksichtigt, da niedrig- bis mittelgradig regionalmetamorphe und geschieferte Gesteine sowie Hochdruck- und Kontaktmetamorphite nach Auffassung der BGE keine kristallinen Wirtsgesteine mit günstigen Eigenschaften für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen darstellen (BGE 2020j). // [...] Seite 12 Nr. 65.12 (LFULG): [...] Ausgewählte bohrlochgeophysikalische Messungen an interessanten und repräsentativen Tiefbohrungen in kristallinen Wirtsgesteinen sollen in diesem Zuge in LAS-Dateien konvertiert werden. Diese Daten sind eine wichtige Grundlage für die Bewertung von Teilgebieten in kristallinem Wirtsgestein in den mitteldeutschen Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.[....] Seite 17-19 Nr 65.12. (LFULG): Der BGE ist bewusst, dass im Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO neben kristallinen Wirtsgesteinen auch nicht endlagerrelevante kristalline Gesteine in Teufen > 300 m u. GOK vorkommen. [....]. // Eine detaillierte Interpretation von geophysikalischen Daten unter Einbeziehung von Bohrungsdaten, den regionalgeologischen Kartenwerken mit ihren Explorationsindikatoren (kontaktmetamorphe Gesteine) auf Plutonite, könnten im Schritt 2 der Phase I bei der Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung von Bedeutung sein. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Types:
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Origin: /Bund/BGE/FKTG-Datenbank

Tags: Jena ? Sachsen-Anhalt ? Thüringen ? Land Brandenburg ? Sachsen ? Marmor ? Endlagerung radioaktiver Abfälle ? Endlagerung ? Gravimetrie ? Schiefer ? Tiefbohrung ? Forschungsprojekt ? Gestein ? Geologisches Modell ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

License: other-closed

Language: Deutsch

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Issued: 2021-09-07

Time ranges: 2021-09-07 - 2021-09-07

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