Description: Beitrag im Rahmen der FKTG: [...] Zusammenführung von Indikatoren zur Bewertung der einzelnen Kriterien ist der Unterlage „Teilgebiete und Anwendung - Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG“ zu entnehmen, dass für alle individuell bewerteten Kriterien der jeweils schlechteste für das betreffende Wirtsgestein berücksichtigte Indikatorwert ausschlaggebend ist. [...] Das Zusammenführen unterschiedlicher Präferenzen zu einer sinnvollen kollektiven Entscheidung ist formal nicht möglich (Arrow-Theorem) – um so wichtiger ist es, die verwendeten Präferenzen sicherheitstechnisch gut zu begründen und die Sensitivität des Ergebnisses gegen die Wahl unterschiedlicher Präferenzen zu testen. Letzteres ist nicht geschehen, und auch die jeweiligen Begründungen für die Präferenz „der schlechteste Indikatorwert ist ausschlaggebend“ sind kaum nachzuvollziehen [...] Nach unserem Verständnis besteht hier Erklärungsbedarf (stark verkürzte Argumentation). Möglicherweise gibt es auch Defizite in der Methodik. Stellungnahme der BGE: Seite 3: [...] Die abschließende Abwägung und Ermittlung von Teilgebieten im Sinne einer verbalargumentativen Abwägung erfolgte, wie bereits oben erwähnt, mit Blick auf alle Bewertungen der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien durch den geowissenschaftlichen Sachverstand der Vorhabenträgerin. Dabei wurden alle Bewertungen, bei denen der am schlechtesten bewertete Indikator den Ausschlag für die Gesamtbewertung des Kriteriums ergab, nochmals detailliert hinterfragtund fachlich diskutiert. [...] Seite 2: [...] Mit Blick auf die Anwendung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien können mit fortschreitenden Erfahrungs- und Erkenntnisgewinnen die Anwendungsmethoden entsprechend weiterentwickelt werden.[...] Seite 27 Nr. 65.1 (BGR): Bei der Bewertung nach Referenzdatensatz wurden die Kriterien möglichst günstig bewertet. Demgegenüber stand die Bewertung des Kriteriums nach dem am schlechtesten ortsspezifisch bewerteten Indikator bei den nach ortsspezifischen Daten bewerteten Kriterien. Grundgedanke für diese „Strenge“ bei den ortsspezifisch bewerteten Kriterien war die Möglichkeit, eine Differenzierung zwischen den Gebieten zu ermöglichen. Aufgrund der großen Anzahl der identifizierten Gebiete bot dies außerdem eine bessere Übersichtlichkeit bei der vergleichenden Betrachtung. In den zusammenfassenden Bewertungen wurde jedoch stets abgewogen, und auch eine „bedingt günstige“ oder „ungünstige“ Bewertung eines Kriteriums stand nach entsprechender kontextueller Einordnung einer insgesamt „günstigen“ Bewertung nicht zwangsweise im Wege. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
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Origin: /Bund/BGE/FKTG-Datenbank
Tags: Endlagerung ? Bewertungskriterium ? Indikatorwert ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2021-09-07
Time ranges: 2021-09-07 - 2021-09-07
Hyperlink zum Dokument mit der Stellungnahme der BGE
https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Fachdiskussionen/Stellungnahmen/20201105_BGE_an_DAEF_Ihr_Schreiben_vom_16._Oktober_2020_barrierefrei.pdf (PDF) *Hyperlink zum Dokument mit der Stellungnahme der BGE
https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Fachdiskussionen/Stellungnahmen/Fachstellungnahmen/Einordnung_der_BGE_zu_Anmerkungen_der_BGR_zum_ZBTG_barrierefrei.pdf (PDF) *Accessed 1 times.