Description: Beitrag im Rahmen der FKTG: Hiermit stelle ich den Sachantrag, dass die Daten, für die Entscheidung zur Erdbebengefährdung eines Gebietes, aus aktuellen Daten, nicht älter als 10 Jahre, übernommen werden müssen. Die Entscheidung, welche Gebiete günstige geologische Bedingungen für ein Endlager hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen in Bezug auf Erdbebengefährdung müssen nochmal überarbeitet werden. Die Phase 1 Schritt 1 Ermittlung von Teilgebieten ist nicht abgeschlossen, siehe hierzu Zeilen 448 bis 450 im Zwischenbericht. Rücksprünge im laufenden Standortauswahlverfahren sind möglich. Der Antrag wird an die BGE mbH adressiert, da die BGE mbH entschieden hat, die auszuschließenden Bereiche direkt aus der „Karte der Erdbebenzonen“ zu vektorisieren. Dies wird im Zwischenbericht Teilgebiete gemäß §13 StandAG Stand 28.09.2020 in den Zeilen 1489 bis 1498 so erklärt. Die Daten aus der „Karte der Erdbebenzonen“ in DIN1998-1/NA:2011-01 für die Zuordnung von Orten zu den Erdbebenorten für die erdbebengerechte Baunorm sind aus dem folgenden Grund nicht zu akzeptieren: .„Die Berechnung der Erdbebengefährdung für die Erbebenzonenkarte stammt von 1995und wurde 1996 vom entsprechenden DIN-Normungsausschuss angenommen. Obwohl in einer nachfolgenden Erdbebengefährdungsanalyse von 1998 bestätigt, entspricht die Gefährdungsberechnung nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik.“, heißt es auf Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ www.gfz-potsdam.de/din4149_erdbebenzonenabfrage vom 22.8.2023 Stellungnahme der BGE: Der Ausschluss von Gebieten aus dem Verfahren auf Grund von seismischer Aktivität ist in § 22 Abs. 2 Nr. 4 Standortauswahlgesetz geregelt. Demzufolge ist ein Gebiet nicht als Endlagerstandort geeignet, wenn die örtliche seismische Gefährdung größer als in Erdbebenzone 1 nach DIN EN 1998 1/NA 2011-01 ist. Mit ihrem Vorgehen folgt die BGE daher den Vorgaben des Standortauswahlgesetzes. Die Verwendung dieser Norm und ihres Anhanges für das Ausschlusskriterium der seismischen Aktivität wurde verschiedentlich kritisiert. Der zentrale Kritikpunkt ist dabei, dass es sich bei dieser Norm um ein Regelwerk für das Bauwesen für oberirdische Gebäude handelt. Diese könne auf unterirdische Anlagen nicht einfach übertragen werden. Der Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) hat sich allerdings bewusst für die Nutzung dieser Norm entschieden. In seinem Abschlussbericht kommt der Arbeitskreis zu der Feststellung, dass „die Auswirkungen von Erdbeben auf Untertagebauwerke […] dagegen im Allgemeinen als geringer eingeschätzt [werden]“, (Abschlussbericht , S. 89). Dem AkEnd ging es mit diesem Kriterium um eine grobe Abschätzung von Gebieten, die generell erdbebengeneigt sind und daher aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen werden sollen. Ein vergleichbares Regelwerk speziell für Bergwerke gibt es derzeit in Deutschland nicht. Auch die Endlagerkommission folgte im Jahr 2016 dieser Einschätzung in ihrem Abschlussbericht. Inzwischen hat sich der Stand der Wissenschaft in der Erdbebenforschung weiterentwickelt und die Industrienorm wurde zwischenzeitlich angepasst. In der aktuellen Version, der DIN EN 1998 1/NA 2021-07, werden keine Erbebenzonen mehr ausgewiesen. Die Angabe der seismischen Gefährdung erfolgt nun anhand einer neuen Kenngröße, der so genannten spektralen Antwortbeschleunigung. Dadurch hat sich die Risikobewertung in einzelnen Gebieten verändert. Eine allgemein anerkannte Umrechnungsvorschrift für die Risikobewertung enthält die Norm nicht. Das BMUV hat diesbezüglich im Mai 2022 ein Sachstandspapier veröffentlicht , da sich durch das Inkrafttreten von DIN EN 1998-1/NA:2023-11 die Notwendigkeit einer Klarstellung zur zukünftigen Anwendung des Ausschlusskriteriums ergibt. Dabei kommt das BMUV zu folgender Bewertung: „In Hinblick auf die Rechtssicherheit des Verfahrens soll nicht vom Wortlaut des § 22 Absatz 2 Nummer 4 StandAG abgewichen werden. Dies bedeutet, dass Gebiete, die auf Grund dieses Ausschlusskriteriums aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wurden, ausgeschlossen bleiben. Gleichzeitig soll der neue Erkenntnisstand berücksichtigt werden und es sollen zusätzlich Gebiete ausgeschlossen werden, die bei einer Berücksichtigung der aktualisierten Datenlage nicht mehr zu einem Teilgebiet gehören würden. Dieses Vorgehen lässt sich rechtlich unter den Wortlaut „die örtliche seismische Gefährdung ist größer als in Erdbebenzone 1 nach DIN EN 1998-1/NA 2011-01“ fassen, der offen für die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ist, wenn auf Grund dieser Erkenntnisse zusätzliche Gebiete als erdbebengefährdet zu betrachten sind. Dabei sollen nur solche Gebiete ausgeschlossen werden, bei denen unter Berücksichtigung der Ungewissheiten bei der Umrechnung und bei der Wahl der Umrechnungsverfahren eindeutig ist, dass mindestens eine zu den Kriterien des § 22 Absatz 2 Nummer 4 StandAG vergleichbare seismische Gefährdung vorliegt.“ Die BGE folgt der Bewertung des BMUV und legt in dem Grundlagenbericht „Umgang mit dem Ausschlusskriterium „Seismische Aktivität“ in Schritt 2 der Phase I. Berücksichtigung der Sachstandsdarstellung des BMUV“ dar, ob durch die Neufassung von DIN EN 1998-1/NA:2023-11 zusätzliche Gebiete ausgeschlossen werden müssen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nein Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
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Origin: /Bund/BGE/FKTG-Datenbank
Tags: Potsdam ? Radioaktiver Abfall ? Seismizität ? Standortauswahlgesetz ? Endlager ? Endlagerung ? Gebäude ? Seismik ? Bergwerk ? Karte ? Erdbebengefährdung ? Berechnungsverfahren ? Bewertungsverfahren ? Erdbeben ? Stand von Wissenschaft und Technik ? Baustandard ? Abschlussbericht ? Bauen ? Risikobewertung ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2024-01-26
Time ranges: 2024-01-26 - 2024-01-26
Hyperlink zum Dokument mit der Stellungnahme der BGE
https://www.base.bund.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20230526_sachstand-seismische-aktivitaet.pdf;jsessionid=A9D608D9B68111F184C6126FAB2439A5.internet991?__blob=publicationFile&v=1 (Webseite) *Hyperlink zum Dokument mit der Stellungnahme der BGE
https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Berichte/Sonstige_Berichte/20240215_Bericht_AK_Seismizit%C3%A4t_barrierefrei.pdf (PDF) *Hyperlink zum Dokument mit der Stellungnahme der BGE
https://www.bundestag.de/resource/blob/434430/bb37b21b8e1e7e049ace5db6b2f949b2/drs_268-data.pdf (PDF) *Accessed 1 times.