Description: Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur Chemischen Verbindung Kaliumsorbat mit der GSLB ID 4805. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Stoffbeschaffenheit: Körner. Farbe: weiß. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
ChemicalCompound { name: "Kaliumsorbat", synonyms: [ "(E,E)-2,4-Hexadiensäure-kaliumsalz", "2,4-Hexadiensäure, Kaliumsalz (1:1), (2E, 4E)", "2,4-hexadienoic acid, potassium salt, (2E,4E)-", "Kalisalz der trans-trans-Hexa-2,4-diensäure", "Kalium-(E,E)-hexa 2,4-dienoat", "Kalium-(E,E)-hexa-2,4-dienoat", "Kalium-hexa-2(E),4(E)-dienoat", "Kaliumsorbat", "potassium (E,E)-hexa-2,4-dienoate", "potassium sorbate", ], cas_registry_number: Some( "24634-61-5", ), }
Origin: /Bund/UBA/ChemInfo
Tags: Kaliumsorbat ? Gesundheitsgefährdung ? Informationspflicht ? CLP-Verordnung ? Umweltgefährdung ? Chemische Verbindung ? Menschliche Gesundheit ? Datenbank ? Übergangsfrist ? Chemischer Stoff ?
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Language: Deutsch
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