Description: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Antrag auf Teilnahme an einer Prüfung zur Erteilung einer Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADN und auf Ausstellung der Bescheinigung Den Antrag bitte deutlich lesbar mit Druckbuchstaben ausfüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen. Antragsteller/-in Name:Vorname(n): Geboren am:Staatsangehörigkeit: Postleitzahl: Wohnort: Straße: Land: Hausnummer: *Foto beigefügt: Freiwillige Angaben: Telefon: E-Mail: Prüfung/Bescheinigung Nach Abschluss des Basiskurses für die Beförderung von Trockengütern (8.2.1.3 ADN) Nach Abschluss des Basiskurses für die Beförderung in Tankschiffen (8.2.1.3 ADN) Nach Abschluss des Basiskurses „Kombination aus Beförderung von Trockengütern und Beförderung in Tankschiffen“ (8.2.1.3 ADN) Nach dem Aufbaukurs Gas (8.2.1.5 ADN) Nach dem Aufbaukurs Chemie (8.2.1.7 ADN) Prüfungsort/-termin Standort der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt: am: Erstprüfung Wiederholungsprüfung, Prüfungsteil(e) ______________________ Kursteilnahme: Basiskurs: Aufbaukurs: vom: bis: Trockengüter Gas Tankschiffe Kombiniert Chemie an der Ausbildungsstätte Ansprechpartner:Birger.Hansen@wsv.bund.de (Kiel); Susanne.Scheerenhorst@wsv.bund.de (Magdeburg); Steffen.Steuer@wsv.bund.de (Würzburg/Magdeburg) Stand: 20.12.2023 Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Bescheinigung über die Kursteilnahme wird elektronisch vom Schulungsveranstalter übermittelt. ist beigefügt. wird am Prüfungstag vorgelegt. wurde bei der Erstprüfung am: ___________________ vorgelegt. Datenschutzerklärung Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS, Am Propsthof 51, 53121 Bonn) gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 16 Abs. 2 und 5 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt durch ein automatisiertes elektronisches Verfahren zur Abwicklung des ADN-Prüfungsverfahrens und zur Führung des Verzeichnisses der gültigen Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden gelöscht, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch sieben Monate (Basiskurs) bzw. 25 Monate (Aufbaukurs) nach der Anmeldung zur Prüfung. Eine Nutzung für andere Zwecke oder eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Hinsichtlich Ihrer bei uns gespeicherten Daten haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit jeweils entsprechend den Vorschriften der Artikel 16 bis 21 der Datenschutz-Grundverordnung. Sie können sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der GDWS (Erreichbarkeit unter den oben angegebenen Daten oder unter DSB.GDWS@wsv.bund.de) wenden. Zudem können Sie sich bei dem/der Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beschweren. Information über anfallende Gebühren Es fallen Gebühren an gemäß Anlage 1 zur Gefahrgutkostenverordnung vom 7. März 2013 (BGBl. I S. 466), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 26. Februar 2015 (BGBl. I S. 265) geändert worden ist, sowie Auslagen nach § 12 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) (BGebG), in der zurzeit geltenden Fassung. Diese sind nach Aufforderung durch Kostenbescheid zu entrichten. Prüfungsgebühr Gebühren-Nummer Betrag Basiskurs721.150,00 € Aufbaukurs721.2120,00 bis 150,00 € Ausstellung der Bescheinigung721.365,00 € über besondere Kenntnisse des ADN ______________________________ Unterschrift des Antragstellers: ________________ Datum: Ansprechpartner:Birger.Hansen@wsv.bund.de (Kiel); Susanne.Scheerenhorst@wsv.bund.de (Magdeburg); Steffen.Steuer@wsv.bund.de (Würzburg/Magdeburg) Stand: 20.12.2023
Origin: /Bund/GDWS/ELWIS
Tags: Bonn ? Kiel ? Magdeburg ? Gefahrgutverordnung Straße ? Wasserstraße ? Tankschiff ? Gasförmiger Stoff ? Gebühr ? Ausbildungsstätte ? Binnenschifffahrt ? Eisenbahn ? Informationsfreiheit ? Schifffahrt ? Ausstellung ?
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Language: Deutsch
Modified: 2024-04-10
Time ranges: 2024-04-10 - 2024-04-10
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