Description: Anlage 1 zu Tabelle 1 und 2 CDNI Zuständige Behörden der Freien Hansestadt Bremen1 Rechtsgrundlage CDNI Artikel 3 Absatz 1, Artikel 2.01 Absatz 1 CDNI Artikel 2.02 Absatz 1 CDNIArtikel 2.02 Absatz 2 CDNIArtikel 2.03 Absatz 1 CDNICDNIArtikel 3.04 Absatz 5, Absatz 2 Artikel 4 Absatz 1, Artikel 5.02, § 1 Absatz 5 Artikel 3, Artikel 6.01 Absatz 1, 2 Artikel 6.03 Absatz 1 CDNIArtikel 6.03 Absatz 2 CDNIArtikel 6.03 Absatz 3, 5 CDNIArtikel 6.03 Absatz 6 CDNI AusfG CDNIArtikel 7.01 Absatz 1, § 1b Absatz 4 Artikel 4 Absatz 3 CDNIAusfG CDNIArtikel 4 Absatz. 2, 7.01 Absatz 2, § 1b Absatz 4 Artikel 7.03 Absatz 2 CDNIArtikel 7.03 Absatz 3 CDNI AusfG CDNI Aufgabe Überwachung der Einhaltung des Einleitverbots für öl- und fetthaltige Abfälle Überwachung der Getrenntsammlung öl-/fetthaltiger Abfälle und Bilgenwasser und sorgfältige Lagerung der Abfallbehälter durch den Schiffsführer Überwachung der Einhaltung des Verbots der Verwendung an Deck gestauter loser Behälter als Sammelbehälter, der Verbrennung von Abfällen sowie der Einbringung öl- und fettlösender/emulgierender Reinigungsmittel in die Maschinenraumbilgen Kontrolle des Ölkontrollbuches im Rahmen von Schiffskontrollen Kontrolle der Entrichtung Entsorgungsgebühr durch Prüfung der Dokumente an Bord Überwachung der Einrichtung und des Betriebs von Annahmestellen für Abfälle aus dem Ladungsbereich durch Umschlagsanlagen Überwachung des Einleit- und Einbringverbots von Teilen der Ladung und Abfall aus dem Ladungsbereich Kontrolle der Entladebescheinigung nach Muster Anhang IV an BordBehörde2 SUBV Im Rahmen von Schiffskontrollen Überwachung der Einhaltung der Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften nach Anhang III Überwachung der Pflicht zum Fortsetzen der Fahrt erst nach Entfernung der Umschlagsrückstände und Bestätigung in der Entladebescheinigung Überwachung der Pflicht zum Fortsetzen der Fahrt erst nach Waschen der Laderäume und –tanks einschließlich entsprechender Bestätigung in der Entladebescheinigung. Überwachung der Bestätigung von Entladung, Waschen etc. durch Ladungsempfänger in Entladebescheinigung Überwachung der Annahmestellen bezüglich der Pflicht zur Annahme von Schiffsabfällen Überwachung der Annahmestelle auf ordnungsgemäßes Ausstellen der EntladebescheinigungWSP HBH Kontrolle des Fahrzeugs auf Umschlagsrückstände beim/nach dem Beladen durch den Befrachter Kontrolle des Fahrzeugs auf Umschlagsrückstände beim/nach dem Entladen durch den Ladungsempfänger WSP WSP WSP WSP HBH SUBV HBH HBH HBH HBH HBH HBH HBH HBH 1 Gemäß Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein‐ und Binnenschifffahrt sowie nach dem Binnenschifffahrt‐Abfallübereinkommen‐Ausführungsgesetz vom 9. Dezember 2014 (Abl. HB vom 16.12.2014 Nr.329, S. 1539) 2 AusfG Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein‐ und Binnenschifffahrt vom 13. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2642), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. September 2013 (BGBl. I S. 3602) geändert worden ist HBH Hansestadt Bremisches Hafenamt SUBV Senator für Umwelt, Bau und Verkehr WSP Wasserschutzpolizei CDNI CDNI CDNI Artikel 7.04 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Artikel 7.04 Absatz 1 Satz 2 CDNIArtikel 7.04 Absatz 1 Satz 3 bis 6, Absatz 2 Artikel 7.04 Absatz 1 Satz 7 Artikel 7.05 Absatz 1 CDNIArtikel 7.05 Absatz 2 CDNIArtikel 7.09 CDNIArtikel 8.02 Absatz 1 Buchstabe a und c, Absatz 2, § 1 Absatz 1, 5 Artikel 8.02 Absatz 1 Buchstabe b, § 1 Absatz 2 Artikel 8.02 Absatz 3, § 1 Absatz 3 CDNI AusfG CDNI AusfG CDNI AusfG CDNI CDNI Artikel 3 Absatz 1, Artikel 9.01 Absatz 1, 3 Artikel 9.01 Absatz 4 i.V.m. Anhang V CDNIArtikel 9.03 Absatz 1 CDNIArtikel 9.03 Absatz 2 CDNIArtikel 9.03 Absatz 3 CDNIArtikel 4 Absatz 3, Artikel 10.01 Absatz 1 Kontrolle der Laderäume auf Einhaltung der Entladungsstandards gemäß Anhang III CDNI Überwachung des Ladungsempfängers bzgl. der Pflichten zur Annahme von Restladungen und Umschlagsrückständen Überwachung Einhaltung der Vorgaben für Nachlenzsysteme Überwachung der Umschlagsanlage auf Einhaltung der Annahmepflicht für Restladung Überwachung des Ladungsempfängers auf Einhaltung der Pflicht zur Annahme von Waschwasser bzw. zur Zuweisung einer Annahmestelle Überwachung des Befrachters auf Einhaltung der Pflicht zur Zuweisung einer Annahmestelle für Waschwasser Kontrolle der Beförderungspapiere bzgl. der Bezeichnung der Güterarten nach Anhang III durch den Befrachter Überwachung der Einrichtung von Annahmestellen für Hausmüll, Slops, übrigen SonderabfallHBH Überwachung der Einrichtung von Annahmestellen für Hausmüll durch Betreiber von Stammliegeplätzen für Fahrgastschiffe Überwachung der Einrichtung von Annahmestellen für häusliches Abwasser durch Betreiber von Stamm- und Übernachtungsliegeplätzen Überwachung des Einleit- und Einbringverbots für Hausmüll, Slops, Klärschlamm und übrigen Sonderabfall sowie für häusliches Abwasser für Kabinenschiffe Überprüfung der Einhaltung der Grenz- und Überwachungswerte für Bordkläranlagen von Fahrgastschiffen gemäß Anhang V Überwachung der getrennten Sammlung von Abfällen an Bord und deren getrennter AbgabeHBH Im Rahmen von Schiffskontrollen Überwachung des Verbrennungsverbot an Bord für Hausmüll, Slops, Klärschlamm, übrigen SonderabfallWSP HBH Im Rahmen von Schiffskontrollen Überwachung der ordnungsgemäßen Abgabe von Klärschlamm durch Betreiber von Fahrgastschiffen mit Bordkläranlage Überwachung der Annahmestellen auf Einhaltung der Pflicht zur Einrichtung von Möglichkeiten für die getrennte Abgabe AbfällenWSP SUBV ‐2‐ HBH HBH HBH HBH HBH WSP HBH SUBV SUBV SUBV HBH HBH
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Tags: Bundeswasserstraße ? Bilgenöl ? Getrenntsammlung ? Bremen ? Abfallverbrennung ? Haushaltsabfall ? Klärschlamm ? Häusliches Abwasser ? Rhein ? Anwendungsverbot ? Gefährlicher Abfall ? Ordnungswidrigkeit ? Schiffsabfall ? Passagierschiff ? Abfalllagerung ? Abfallbehälter ? Binnenschifffahrt ? Rechtsgrundlage ? Reinigungsmittel ? Verbrennungsverbot ? Verkehrsüberwachung ?
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Language: Deutsch
Modified: 2017-07-28
Time ranges: 2017-07-28 - 2017-07-28
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