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§ 9 Anforderungen an Pflanzenölkraftstoff

Description: § 9 Anforderungen an Pflanzenölkraftstoff (1) Pflanzenölkraftstoff –- Rapsöl -– darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN 51605, Ausgabe September 2010, genügt. (2) Pflanzenölkraftstoff –- alle Saaten -– darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN SPEC 51623 , Ausgabe Juni 2012, genügt. Stand: 05. Dezember 2014

Types:
Text {
    text_type: Editorial,
}

Origin: /Bund/GDWS/ELWIS

Tags: Pflanzenölkraftstoff ? Rapsöl ? Saatgut ? Verkehr ?

License: other-open

Language: Deutsch

Modified: 2014-12-05

Time ranges: 2014-12-05 - 2014-12-05

Status

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