Description: § 9 Anforderungen an Pflanzenölkraftstoff (1) Pflanzenölkraftstoff - Rapsöl - darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN 51605, Ausgabe September 2010, genügt. (2) Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten - darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN SPEC 51623 , Ausgabe Juni 2012, genügt. Stand: 05. Dezember 2014
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/GDWS/ELWIS
Tags: Pflanzenölkraftstoff ? Rapsöl ? Saatgut ? Verkehr ?
License: other-open
Language: Deutsch
Modified: 2014-12-05
Time ranges: 2014-12-05 - 2014-12-05
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