Description: § 22b (1) § 3e Nummer 7 und Nummer 3 der Anlage sind erst ab dem Tag anzuwenden, an dem das Ballastwasser-Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. (2) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gibt den in Absatz 1 bezeichneten Tag im Bundesgesetzblatt bekannt. Stand: 21. März 2023
Text(
Editorial,
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Tags: Deutschland ? Ballastwasser-Übereinkommen ? Verkehr ?
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Language: Deutsch
Modified: 2023-03-21
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