Description: ICD 10 Diagnosecode H 00-59 Erkrankungen der Augen und Ohren ICD 10 Diagnosecode Leiden Begründung für das Kriterium Unvereinbarkeit mit der jederzeitigen Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben - voraussichtlich vorübergehend (T) - voraussichtlich dauerhaft (P) Kann die zugewiesenen Aufgaben jederzeit erfüllen H 00-59 Augenerkrankungen: fortschreitend oder wiederholt ( z. B. Glaukorn, Makulopathien, diabetische Retinopathie, Retinitis pigmentosa, Keratokonus, Diplopie, Blepharospasmus, Uveitis, Hornhautgeschwür, Netzhautablösung) Künftige Unfähigkeit, den Anforderungen an das Sehvermögen zu genügen, Rezidiv-Risiko T - Vorübergehende Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Sehvermögen zu genügen (siehe Anhang 1 ), und geringe Wahrscheinlichkeit von Verschlechterungen im weiteren Verlauf oder von beeinträchtigenden Rezidiven nach der Behandlung oder nach dem Ausheilen P - Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Sehvermögen zu genügen (siehe Anhang 1 ), oder - im Falle einer Behandlung - erhöhte Wahrscheinlichkeit nachfolgender Verschlechterungen oder beeinträchtigender Rezidive Sehr geringe Rezidiv-Wahrscheinlichkeit. Sehr geringe Wahrscheinlichkeit, dass innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zeugnisses eine Verschlechterung in dem Maße eintritt, dass die Anforderungen an das Sehvermögen nicht mehr erfüllt werden H 65-67 Otitis - externa oder media Rezidive, mögliche Infektionsquelle bei Personen, die mit der Zubereitung/Handhabung von Lebensmitteln zu tun haben, Probleme mit der Nutzung von Gehörschutz T - Bei Symptomen, die das sichere Arbeiten beeinträchtigen P - Bei chronischer Sekretion des Ohres bei Personen, die mit der Zubereitung/Handhabung von Lebensmitteln zu tun haben Effiziente Behandlung und keine Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs H 68-95 Krankheiten des Ohres: fortschreitend (z. B. Otosklerose) T - Vorübergehende Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Hörvermögen zu genügen (siehe Anhang 2 ), und geringe Wahrscheinlichkeit von Verschlechterungen im weiteren Verlauf oder von beeinträchtigenden Rezidiven nach der Behandlung oder nach dem Ausheilen P - Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Hörvermögen zu genügen (siehe Anhang 2 ), oder - im Falle einer Behandlung - erhöhte Wahrscheinlichkeit nachfolgender Verschlechterungen oder beeinträchtigender Rezidive Sehr geringe Rezidiv-Rate. Sehr geringe Wahrscheinlichkeit, dass innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zeugnisses eine Verschlechterung in dem Maße eintritt, dass die Anforderungen an das Hörvermögen nicht mehr erfüllt werden H 81 Ménière -Krankheit und andere Formen von chronischen oder redizivierendem stark beeinträchtigendem Schwindel Gleichgewichtsstörungen, dadurch Mobilitätseinschränkung und Übelkeit T - Währen der akuten Phase P - Häufige Anfälle, die zu starken Leistungseinschränkungen führen Geringe* Wahrscheinlichkeit von Beeinträchtigungen während der Arbeit Stand: 07. Dezember 2021
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/GDWS/ELWIS
Tags: Gehörschädigung ? Gehörschutz ? Gehörorgan ? Hörvermögen ? Krankheit ? Lebensmittel ?
License: other-open
Language: Deutsch
Modified: 2021-12-07
Time ranges: 2021-12-07 - 2021-12-07
Anhang 1
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https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchPersV/Anlagen/Anlage-04/Anhang-02/Anhang-02-node.html (Webseite)Accessed 1 times.