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3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung

Description: 3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung 3.1 Der Matrose muss in der Lage sein, die Führung des Fahrzeugs bei der Vorbereitung, Stauung und Überwachung der Ladung während des Be- und Entladens zu unterstützen. Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen 1. Stau- und Stabilitätspläne zu lesen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Auswirkungen von Ladungsarten auf Stau- und Stabilitätspläne. Kenntnis der Stau- und Stabilitätspläne. Fähigkeit, Staupläne zu verstehen. Kenntnis der Nummerierung und Unterteilung der Laderäume von Trockengüterschiffen und der Tanks von Tankschiffen (N, C oder G) und Kenntnisse zur Stauung verschiedener Arten von Ladung. Fähigkeit, die Kennzeichnung gefährlicher Güter gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen ( ADN ) zu identifizieren. 2. die Stauung und Sicherung von Ladung zu überwachen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Methoden für die Stauung verschiedener Ladungen auf Fahrzeugen, um eine sichere und effiziente Beförderung zu gewährleisten. Kenntnis der Verfahren zur Vorbereitung des Fahrzeugs für das Be- und Entladen. Fähigkeit, Be- und Entladeverfahren sicher anzuwenden, d. h. durch Öffnen und Schließen der Laderäume, und eine Deckwache während des Be- und Entladens durchzuführen. Fähigkeit, während des Be- und Entladens eine wirksame Kommunikation aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Kenntnis der Auswirkung von Ladung auf die Stabilität des Fahrzeugs. Fähigkeit, die Ladung zu überwachen und Schäden zu melden. 3. verschiedene Arten von Ladung und ihre Eigenschaften zu unterscheiden; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der verschiedenen Arten von Ladung, z. B. loses Stückgut, flüssiges Massengut, Schwergut usw. Kenntnis der Logistikkette und des multimodalen Verkehrs. Fähigkeit, den Fahrzeugbetrieb im Zusammenhang mit den Be- und Entladevorgängen vorzubereiten, z. B. mit der Landseite zu kommunizieren und den Laderaum vorzubereiten. 4. Ballastsysteme einzusetzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Funktion und des Einsatzes von Ballastsystemen. Fähigkeit, Ballastsysteme einzusetzen, z. B. durch die Befüllung oder Entleerung der Ballasttanks. 5. die Ladungsmenge zu überprüfen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der manuellen und technischen Verfahren zur Bestimmung des Ladungsgewichts auf verschiedenen Arten von Fahrzeugen. Kenntnis der Methoden zur Bestimmung der Menge geladener oder gelöschter Ladung. Kenntnis der Berechnung der Menge flüssiger Ladung unter Verwendung von Sondierungen und/oder Tanktabellen. Fähigkeit, Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger abzulesen. 6. gemäß den Regelungen und sicherheitsbezogenen Arbeitsvorschriften zu arbeiten. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der während der Vorbereitung, Be- und Entladung von Fahrzeugen mit verschiedenen Arten von Ladung anwendbaren sicherheitsbezogenen Arbeitsvorschriften und -verfahren. Fähigkeit, die während der Be- und Entladung anwendbaren sicherheitsbezogenen Arbeitsvorschriften und -verfahren einzuhalten und persönliche Schutz- und Rettungsausrüstung zu benutzen. Fähigkeit, mit allen an den Be- und Entladevorgängen beteiligten Partnern eine wirksame verbale und nonverbale Kommunikation aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Kenntnis der technischen Mittel für den Ladungsumschlag auf Fahrzeugen und in Häfen und der Arbeitssicherheitsmaßnahmen während deren Gebrauch. 2.2 Der Matrose muss in der Lage sein, die Führung des Fahrzeugs bei der Bereitstellung von Dienstleistungen für die Fahrgäste zu unterstützen und Menschen mit Behinderung sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität gemäß der Unterweisung und den Instruktionen nach Anhang IV der Verordnung ( EU ) Nummer 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates *) unmittelbar Hilfe zu leisten. Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen 1. Vorschriften und Übereinkommen zur Fahrgastbeförderung zu beachten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der geltenden Vorschriften und Übereinkommen zur Fahrgastbeförderung. Fähigkeit, Menschen mit Behinderung sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität gemäß der Unterweisung und den Instruktionen nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nummer 1177/2010 unmittelbar Hilfe zu leisten. 2. beim sicheren Ein- und Ausstieg von Fahrgästen Unterstützung zu leisten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der vor und während des Ein- und Ausstiegs von Fahrgästen geltenden Verfahren. Fähigkeit, die Ausrüstung für den Ein- und Ausstieg zu platzieren und auszurichten und die Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden. 3. bei der Aufsicht über die Fahrgäste in Notsituationen Unterstützung zu leisten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der vorhandenen Rettungsmittel für Notsituationen und der im Falle eines Lecks, eines Brandes, einer über Bord gegangenen Person und einer Evakuierung zu beachtenden Verfahren, einschließlich Krisenbewältigung und Führung von Menschenmengen, sowie der Erste-Hilfe-Maßnahmen an Bord von Fahrzeugen. Fähigkeit, im Falle eines Lecks, eines Brandes, einer über Bord gegangenen Person, eines Zusammenstoßes und einer Evakuierung Unterstützung zu leisten, einschließlich Krisenbewältigung und Führung von Menschenmengen, sowie Fähigkeit zum Gebrauch von Rettungsmitteln in Notsituationen und zum Leisten von Erster Hilfe an Bord des Fahrzeugs. 4. mit Fahrgästen wirksam zu kommunizieren. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Standardredewendungen bei der Evakuierung von Fahrgästen in Notfällen. Fähigkeit zu dienstleistungsorientiertem Verhalten und Sprachgebrauch. *) Verordnung (EU) Nummer 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung ( EG ) Nummer 2006/2004 ( ABl. L 334 vom 17.12.2010, Seite 1). Stand: 07. Dezember 2021

Types:
Text {
    text_type: Editorial,
}

Origin: /Bund/GDWS/ELWIS

Tags: Binnenwasserstraße ? Europäisches Parlament ? Europäischer Rat ? Tankschiff ? Hafen ? Kombinierter Verkehr ? Bestimmungsmethode ? Stückgut ? Gefahrguttransport ? Schifffahrt ? Sicherheitsmaßnahme ? Verfahrensvorschrift ?

License: other-open

Language: Deutsch

Modified: 2021-12-07

Time ranges: 2021-12-07 - 2021-12-07

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