Description: 7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz 7.1 Der Matrose muss in der Lage sein, sicherheitsbezogene Arbeitsvorschriften einzuhalten und die Bedeutung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und die Bedeutung der Umwelt zu verstehen. Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen 1. gemäß den Anweisungen und Vorschriften für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu arbeiten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Vorteile sicherer Arbeitsmethoden. Kenntnis der Arten von Gefahrenmomenten an Bord. Fähigkeit, Gefahren im Zusammenhang mit Gefahrenmomenten an Bord zu vermeiden, z. B. : Fahrzeugbewegungen; Vorkehrungen für den sicheren Ein- und Ausstieg (z. B. Landungssteg Beiboote); sicheres Stauen beweglicher Gegenstände; Arbeiten mit Maschinen; Erkennen elektrischer Gefahren; Brandschutz und Brandbekämpfung; professioneller Gebrauch von Handwerkzeug; professioneller Gebrauch von tragbarem Elektrowerkzeug; Einhaltung der Gesundheits- und Hygienevorschriften; Beseitigung von Rutsch-, Sturz- und Stolpergefahren. Kenntnis der einschlägigen gesundheits- und sicherheitsbezogenen Arbeitsanweisungen bei Tätigkeiten an Bord. Kenntnis der anwendbaren Vorschriften betreffend sichere und nachhaltige Arbeitsbedingungen. Fähigkeit, Unfälle bei für Personal oder Fahrzeug potenziell gefährlichen Tätigkeiten zu vermeiden, im Zusammenhang mit Be- und Entladung; Festmachen und Ablegen; Höhenarbeiten; Arbeiten mit Chemikalien; Arbeiten mit Batterien; Aufenthalt im Maschinenraum; Heben von Lasten (manuell und mechanisch); Betreten von und Arbeiten in geschlossenen Räumen. Fähigkeit, Befehle zu verstehen und sich mit anderen über die Aufgaben an Bord zu verständigen. 2. persönliche Schutzausrüstung zur Unfallverhütung zu benutzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis persönlicher Schutzausrüstung. Fähigkeit, persönliche Schutzausrüstung zu benutzen, z. B.: Augenschutz, Atemschutz, Gehörschutz, Kopfschutz, Schutzkleidung. 3. die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen vor dem Betreten geschlossener Räume zu beachten. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Gefahren im Zusammenhang mit dem Betreten geschlossener Räume. Kenntnis der Vorsichtsmaßnahmen und Tests oder Messungen, die vor dem Betreten geschlossener Räume und bei Arbeiten in geschlossenen Räumen zu beachten bzw. durchzuführen sind. Fähigkeit, die Sicherheitsanweisungen vor dem Betreten bestimmter Räume an Bord anzuwenden, z. B.: Laderäume, Kofferdämme, Doppelhülle. Fähigkeit, Vorsichtsmaßnahmen für Arbeiten in geschlossenen Räumen zu beachten. 7.2 Der Matrose muss in der Lage sein, die Bedeutung der Ausbildung zur Sicherheit an Bord zu würdigen und in Notfällen umgehend zu handeln. Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen 1. in Notfällen gemäß den anwendbaren Anweisungen und Verfahren zu handeln; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der verschiedenen Arten von Notfällen. Kenntnis der im Falle eines Alarms zu befolgenden Abläufe. Kenntnis der im Falle eines Unfalls anzuwendenden Verfahren. Fähigkeit, gemäß den Anweisungen und Verfahren zu handeln. 2. Erste Hilfe zu leisten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der allgemeinen Grundsätze der Ersten Hilfe, einschließlich der Beurteilung von Körperschäden bzw. der Beeinträchtigung von Körperfunktionen, an Bord eines Fahrzeugs nach Einschätzung einer Situation. Fähigkeit, die körperliche und geistige Verfassung sowie die persönliche Hygiene im Falle von Erster Hilfe zu wahren. Kenntnis der einschlägigen Maßnahmen bei Unfällen entsprechend den anerkannten bewährten Verfahren. Fähigkeit, Erfordernisse der Betroffenen und Bedrohungen für die eigene Sicherheit einzuschätzen. Fähigkeit, die in Notfällen erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, einschließlich: Betroffene in die richtige Lage zu bringen, Wiederbelebungstechniken anzuwenden, Blutungen zu stillen, angemessene Maßnahmen der grundlegenden Schockbehandlung anzuwenden, angemessene Maßnahmen im Falle von Verbrennungen und Verbrühungen anzuwenden, einschließlich von durch Strom verursachten Unfällen, Betroffene zu retten und zu transportieren. Fähigkeit, Verbände provisorisch anzulegen und Material aus der Erste-Hilfe-Ausrüstung anzuwenden. 3. persönliche Schutzausrüstung und Rettungsmittel an Bord zu benutzen und instand zu halten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der regelmäßigen Überprüfungen der persönlichen Schutz- ausrüstung, der Fluchtwege und der Rettungsausrüstung in Bezug auf Funktion, Beschädigungen, Verschleiß und sonstige Mängel. Fähigkeit, im Falle festgestellter Mängel zu reagieren und dabei die relevanten Kommunikationsverfahren anzuwenden. Fähigkeit, persönliche Rettungsmittel zu benutzen, z. B.: Rettungsringe, einschließlich der relevanten Ausrüstung, und Rettungswesten, einschließlich der relevanten Ausrüstung an Rettungswesten wie feste Lichter oder Blinklichter und eine mit einer Kordel sicher befestigte Pfeife. Kenntnis der Funktionen des Beiboots. Fähigkeit, das Beiboot vorzubereiten, zu Wasser zu bringen, zu fahren, wieder an Bord zu nehmen und zu verstauen. 4. bei Rettungsarbeiten Unterstützung zu leisten und zu schwimmen; Kenntnisse und Fertigkeiten Fähigkeit, Betroffene zu retten und zu transportieren. Fähigkeit, Schwimmkenntnisse für Rettungsarbeiten einzusetzen. 5. Fluchtwege zu benutzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Fähigkeit, Fluchtwege (entsprechend den lokalen Gegebenheiten an Bord) frei zu halten. 6. interne Notfallkommunikations- und Alarmsysteme zu benutzen. Kenntnisse und Fertigkeiten Fähigkeit, Notfallkommunikations- und Alarmsysteme sowie -ausrüstung zu benutzen. 7.3 Der Matrose muss in der Lage sein, Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen und Brandbekämpfungsgeräte ordnungsgemäß zu bedienen. Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die Bestandteile von Bränden und Zündarten und -quellen zu unterscheiden; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der möglichen Brandursachen bei verschiedenen Tätigkeiten sowie der Brandklassen gemäß der europäischen EN -Norm oder einer gleichwertigen Norm. Kenntnis der Bestandteile des Verbrennungsprozesses. Fähigkeit, die Grundsätze der Brandbekämpfung anzuwenden. 2. verschiedene Arten von Feuerlöschern zu benutzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der verschiedenen Merkmale und Klassen von Feuerlöschern. Fähigkeit, verschiedene Methoden der Brandbekämpfung und Löschgeräte und feste Löschanlagen unter Berücksichtigung z. B. folgender Aspekte einzusetzen: Gebrauch verschiedener Arten tragbarer Feuerlöscher und Auswirkungen des Windes beim Annähern an das Feuer. 3. gemäß den an Bord geltenden Verfahren und der Organisation der Brandbekämpfung zu handeln; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Brandbekämpfungssysteme an Bord. Fähigkeit, Brände zu bekämpfen und die entsprechenden Meldungen vorzunehmen. 4. Anweisungen zu befolgen betreffend: persönliche Ausrüstung, Methoden, Löschmittel und Verfahren bei Brandbekämpfung und Rettungsarbeiten. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Verfahren zur Vermeidung persönlicher Gefährdungen. Fähigkeit, gemäß den Notfallverfahren zu handeln. 7.4 Der Matrose muss in der Lage sein, seine Aufgaben unter Berücksichtigung der Bedeutung des Umweltschutzes wahrzunehmen. Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die Umwelt gemäß den einschlägigen Vorschriften zu schützen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der nationalen und internationalen Umweltschutzvorschriften. Fähigkeit, die verfügbaren Dokumentations- und Informationssysteme zu Umweltfragen gemäß den Anweisungen zu nutzen. Kenntnis der Folgen eines möglichen Austritts von Ladung und Schadstoffen in die Umwelt. Kenntnis gefährlicher Güter und ihrer Klassifizierung in Bezug auf Umweltaspekte. 2. Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung zu treffen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung. Fähigkeit, allgemeine Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und sichere Bunkerverfahren anzuwenden. Fähigkeit, im Falle eines Zusammenstoßes Maßnahmen gemäß den Anweisungen zu ergreifen, z. B. durch das Abdichten von Leckagen. 3. Ressourcen effizient einzusetzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis des effizienten Kraftstoffverbrauchs. Fähigkeit, Materialien wirtschaftlich und energiesparend einzusetzen. 4. Abfälle umweltfreundlich zu entsorgen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der anwendbaren Abfallvorschriften. Fähigkeit zur Durchführung der Sammlung, Abgabe und des Verbrauchs von: Fahrzeugölen und -fetten, Ladungsrückständen und anderen Arten von Abfallprodukten. Stand: 07. Dezember 2021
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/GDWS/ELWIS
Tags: Gehörschutz ? Kraftstoffverbrauch ? Wind ? Löschmittel ? Brandbekämpfung ? Brandschutz ? Elektromotor ? Verbrennung ? Arbeitsschutz ? Chemikalien ? Informationssystem ? Umweltschutzvorschrift ? Umweltverschmutzung ? Unfallverhütung ? Ausbildung ? Gefährliche Güter ? Leckage ? Sicherheitsvorschrift ? Verfahrensvorschrift ? Warnsystem ? Schadstoff ?
License: other-open
Language: Deutsch
Modified: 2021-12-07
Time ranges: 2021-12-07 - 2021-12-07
Accessed 1 times.