Description: § 51 Atemschutzgerättragende Personen (1) Wer eine Bescheinigung als atemschutzgerättragende Person erwerben will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und die erforderliche Eignung besitzen, um Atemschutzgeräte nach Artikel 19.12 Nummer 10 Buchstabe a ES-TRIN-- Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe zur Rettung von Personen benutzen zu können. (2) Die erforderliche Eignung ist vorhanden, wenn die betreffende Person ihre Tauglichkeit und Befähigung mit einer Teilnahmebescheinigung eines nach § 58 zugelassenen Lehrgangs nachweist. Stand: 07. Dezember 2021
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/GDWS/ELWIS
Tags: Technische Vorschrift ? Atemschutzgerät ? Binnenschiff ?
License: other-open
Language: Deutsch
Modified: 2021-12-07
Time ranges: 2021-12-07 - 2021-12-07
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