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§ 16.03 Prüfung für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt

Description: § 16.03 Prüfung für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil der Prüfung ist bestanden, wenn der Bewerber den Erwerb der im ES-QIN (Teil I, Kapitel 5) aufgeführten Kenntnisse unter Beweis gestellt hat. Der praktische Teil der Prüfung ist bestanden, wenn der Bewerber die praktische Prüfung gemäß dem ES-QIN (Teil II, Kapitel 2) erfolgreich abgelegt hat. Der praktische Teil der Prüfung wird an Bord eines Fahrzeugs oder an einer Landanlage abgenommen, die den technischen Anforderungen des ES-QIN (Teil II, Kapitel 2) entsprechen. Stand: 01. Januar 2025

Types:
Text {
    text_type: Editorial,
}

Origins: /Bund/GDWS/ELWIS

Tags: Personenschifffahrt ?

License: other-open

Language: Deutsch

Modified: 2025-01-01

Time ranges: 2025-01-01 - 2025-01-01

Status

Quality score

Accessed 1 times.