Description: § 16.08 Atemschutzgeräteträger Der Atemschutzgeräteträger muss mindestens 18 Jahre alt sein und die erforderliche Eignung besitzen, um die Atemschutzgeräte nach Artikel 19.12 Nummer 10 Buchstabe a ES-TRIN , zur Rettung von Personen, benutzen zu können. Diese gilt als vorhanden, wenn die betreffende Person die Tauglichkeit und die Befähigung nach Maßgabe der nationalen Vorschriften der Rheinuferstaaten oder Belgiens nachweist und regelmäßig an Auffrischungslehrgängen nach § 16.09 teilgenommen hat. Stand: 14. April 2023
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/GDWS/ELWIS
Tags: Atemschutzgerät ?
License: other-open
Language: Deutsch
Modified: 2023-04-14
Time ranges: 2023-04-14 - 2023-04-14
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