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4. Untersuchung des Hörvermögens

Description: 4. Untersuchung des Hörvermögens 4.1 Test durch Flüstersprache Der zugelassene Arzt oder der Arzt des seeärztlichen Dienstes prüft das Hörvermögen, in dem sie/er in Richtung der zu untersuchenden Person, die in einer bestimmten Entfernung steht, mehrere Sätze in Flüstersprache spricht und überprüft, ob die zu untersuchende Person den Inhalt dieser Sätze verstanden hat. Je nach Dienstzweig hat die zu untersuchende Person die Sätze mit dem der Ärztin/dem Arzt zugewendeten Ohr oder mit beiden Ohren zugleich zu verstehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 1 der Verordnung. 4.2 Audiometrie bei Nachuntersuchungen Stellt sich bei einer Nachuntersuchung eine Verschlechterung des Hörvermögens eines Besatzungsmitgliedes der Dienstzweige "Technischer Dienst" oder "Elektrotechnischer Dienst" heraus, ist eine ohrenfachärztliche Untersuchung mit Audiometrie durchzuführen. Stand: 21. August 2014

Types:
Text {
    text_type: Editorial,
}

Origin: /Bund/GDWS/ELWIS

Tags: Audiometrie ? Gehörorgan ? Hörvermögen ?

License: other-open

Language: Deutsch

Modified: 2014-08-21

Time ranges: 2014-08-21 - 2014-08-21

Status

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