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Anlage 3 - Entgelte für den Hafen Helgoland

Description: Anlage 3 - Entgelte für den Hafen Helgoland A. Liegegeld Das Liegegeld beträgt Für Fahrgastschiffe nach 24 Stunden je angefangene 24 Stunden 0,40 €/ BRZ Für Fracht- und Tankschiffe je angefangene 24 Stunden 0,40 €/BRZ Für Fischereifahrzeuge je angefangene 24 Stunden bei einer Länge von Länge Euro bis 12 m 6,00 € über 12 m bis 18 m 9,00 € über 18 m bis 30 m 15,00 € für jeden weiteren angefangenen Meter Länge zusätzlich 1,10 € Pauschale für Fischereifahrzeuge Für jeweils drei aufeinanderfolgende Monate 20 und für ein Kalenderjahr 60 Tagessätze Für Sport- und Freizeitfahrzeuge je angefangene 24 Stunden bei einer Länge von Länge Euro bis 8 m 12,00 € über 8 m bis 10 m 15,00 € über 10 m bis 14 m 21,00 € über 14 m bis 17 m 25,50 € über 17 m bis 20 m 30,00 € für jeden weiteren angefangenen Meter Länge zusätzlich 1,10 € Bei Mehrrumpfbooten erhöhen sich diese Beträge jeweils um die Hälfte. B. Kaigeld Das Kaigeld beträgt Je ankommenden und abfahrenden Passagier ganzjährig 2,00 € Für Güter allgemein je Tonne 0,50 € C. Überladegeld Das Überladegeld beträgt Für Fahrgäste je Person 2,00 € D. Lagergeld Das Lagergeld nach § 4 Nummer 3 beträgt nach Ablauf einer Abstellzeit von einer halben Stunde vor und nach dem Be- oder Entladen je Kalendertag je angefangenen Quadratmeter der belegten Fläche 1,00 €. Stand: 01. September 2025

Types:
Text(
    Editorial,
)

Origins: /Bund/GDWS/ELWIS

Tags: Helgoland ? Fischereifahrzeug ? Tankschiff ? Hafen ? Passagierschiff ?

License: other-open

Language: Deutsch

Modified: 2025-09-01

Time ranges: 2025-09-01 - 2025-09-01

Status

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