Description: 10. Anker und Schleppleine Traditionsschiffe sind mit zwei Bugankern auszurüsten, wovon ein Anker als Reserveanker vorgesehen werden kann. 10.1 Für Traditionsschiffe bis 24 m ist das Mindestgewicht der Anker sowie Länge und Durchmesser der Ketten nach der folgenden Tabelle zu bestimmen: Länge (m) von Länge (m) bis Stockloser Anker Gewicht pro Anker ( kg ) Steg-Ankerketten Gesamtlänge ( m ) Steg-Ankerketten Durchmesser d 1 ( mm ) 0 < 15 50 114 13 ≥ 15 < 20 75 136 14 ≥ 20 < 24 100 165 16 d 1 = Kettendurchmesser in Gütegrad K 1 (Normalgüte) 10.2 Für Traditionsschiffe ab 24 m ist das Gewicht der Anker sowie Länge und Durchmesser der Ketten nach der folgenden Tabelle anhand der Ausrüstungsleitzahl Z zu bestimmen, die wie folgt berechnet wird: Z = D 2/3 + 2hB + A Rigg + 0,1A D = Deplacement (t) bei Seewasser h = Höhe von der Wasserlinie bis zum obersten Deckshaus (Unterkante) B = Breite des Schiffes gemessen über die Außenspanten A Rigg = Windangriffsfläche des Riggs ( m² ) A Rigg = durchschnittlicher Durchmesser x Länge der Masten + Durchmesser x totale Länge des stehenden Guts (gilt nur für Segelschiffe) A = Lateralfläche (seitliche Windangriffsfläche) des Traditionsschiffes über der Wasserlinie (m²) Ausrüstungsleitzahl Z von Ausrüstungsleitzahl Z bis Stockloser Anker Gewicht pro Anker (kg) Steg-Ankerketten Gesamtlänge (m) Steg-Ankerketten Durchmesser (mm) d 1 Steg-Ankerketten Durchmesser (mm) d 2 0 50 100 165 12 --- 50 70 120 192,5 12,5 --- 70 90 180 220 14 12,5 90 110 240 220 16 14 110 130 300 247,5 17,5 16 130 150 360 247,5 19 17,5 150 175 420 275 20,5 17,5 175 205 480 275 22 19 205 240 570 302,5 24 20,5 240 280 660 302,5 26 22 280 320 780 330 28 24 320 360 900 357,5 30 26 360 400 1 020 357,5 32 28 400 450 1 140 385 34 30 d1 = Kettendurchmesser in Gütegrad K 1 (Normalgüte) d2 = Kettendurchmesser in Gütegrad K 2 (höherfeste Güte) 10.3 Bei folgenden Ankern kann das nach der Tabelle ermittelte Ankergewicht reduziert werden: Ankerbezeichnung Reduzierung Stockanker 10 % Patent-Anker 25 % Pflug ( CQR )-Anker 25 % Die in den Regeln 10.1 und 10.2 genannten Steg-Ankerketten können durch andere, hinsichtlich Masse und Mindestbruchkraft gleichwertige Ketten ersetzt werden. Traditionsschiffe bis 15 m können statt einer Kette eine Ankerleine mit der gleichen Bruchfestigkeit verwenden. Sie muss dann jedoch das 1,5-fache der angegebenen Kettenlänge betragen und einen ausreichenden Kettenvorlauf besitzen. 10.4 Traditionsschiffe sind mit einer Schleppleine auszurüsten. Stand: 14. März 2018
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/GDWS/ELWIS
Tags: Meerwasser ? Segelschiff ? Schiff ?
License: other-open
Language: Deutsch
Modified: 2018-03-14
Time ranges: 2018-03-14 - 2018-03-14
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