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2. Begriffsbestimmung

Description: 2. Begriffsbestimmung 2.1 Ölschlamm 2.1.1 Ölschlamm gemäß dieses Kapitels sind Abfälle mineralischer Öle, wie sie an Bord von Seeschiffen aus dem Schiffsbetrieb anfallen. Sie bestehen im Wesentlichen aus: 2.1.1.1 Ölschlamm aus Brennstoff- und Schmierölseparatoren, 2.1.1.2 Motorenablassöl (Altöl), 2.1.1.3 Lecköl, 2.1.1.4 Restöl aus Bilgenwasserentölern. 2.1.2 Der an Bord anfallende unaufbereitete Ölschlamm beträgt erfahrungsgemäß 1,5 bis 2,5 % der verbrauchten Brennstoffmenge. 2.2 Ölschlammverbrennungsanlagen 2.2.1 Unter Ölschlammverbrennungsanlagen sind Ölfeuerungsanlagen zu verstehen, die auch zur Verbrennung von Ölschlamm geeignet sind. 2.2.2 Die Ölschlammverbrennungsanlage besteht aus: 2.2.2.1 Ölschlammtank, 2.2.2.2 Ölschlammaufbereitungsanlage, 2.2.2.3 Ölbrenner, 2.2.2.4 Dampfkessel. Stand: 14. März 2018

Types:
Text {
    text_type: Editorial,
}

Origin: /Bund/GDWS/ELWIS

Tags: Öl ? Erdöl ? Altöl ? Schlamm ? Seeschiff ? Dampfkessel ? Ölbrenner ?

License: other-open

Language: Deutsch

Modified: 2018-03-14

Time ranges: 2018-03-14 - 2018-03-14

Status

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