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Neuregelung für den Erwerb der Funkbetriebszeugnisse SRC und LRC

Description: Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken Änderungen zum Erwerb der Seefunkzeugnisse SRC /LRC zum 01.10.2018 1. Ersetzte Fragen im Fragenkatalog I für das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) 2. Ersetzte Fragen im Fragenkatalog II für das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) 3. Ersetzte Fragen im Fragenkatalog III Anpassungsprüfung zum SRC für Inhaber nicht allgemein anerkannter ausländischer Funkbetriebszeugnisse Ersetzte Fragen im Fragenkatalog SRC/LRC Seite 2/9 Mobiler Seefunkdienst und Mobiler Seefunkdienst über Satelliten; Fragenkataloge zum Erwerb des Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) und des Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) sowie die Anpassungsprüfung zum SRC für Inhaber nicht allgemein anerkannter ausländischer Funkbetriebszeugnisses (Anpassungsprüfung SRC) Ab 1. Oktober 2018 gilt folgende Neuregelung für den Erwerb der Funkbetriebszeugnisse SRC und LRC: In den bisherigen Fragenkatalogen für die Prüfung zum Erwerb der Funkbetriebszeugnisse SRC und LRC sowie die Anpassungsprüfung SRC (Nr. 145, VkBl. 2009, S 492 geändert durch die Nr. 85, VkBl 2010, S. 288) werden Prüfungsfragen durch die nachfolgend veröffentlichten Fragen mit gleicher Nummer ersetzt. Bonn, den 07.05.2018 WS23/62332.3/3 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Im Auftrag Alexander Schwarz FACHSTELLE DER WSV FÜR VERKEHRSTECHNIKEN Koblenz, 20.08.2018 Seite Ersetzte Fragen im Fragenkatalog SRC/LRC 1. 3/9 „Mobiler Seefunkdienst“ ist mobiler Funkdienst … 1. zwischen Küstenfunkstellen und Seefunkstellen bzw. zwischen Seefunkstellen untereinander 2. zwischen tragbaren Funkstellen an Bord eines Seefahrzeuges 3. ausschließlich zwischen Seefunkstellen 4. zwischen Funkstellen, für die keine Zuteilung (Ship Station Licence) notwendig ist 6. Welche Publikationen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) enthalten speziell für die Sportschifffahrt Informationen zum Seefunk? 1. Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt 2. Nautisches Jahrbuch 3. Nachrichten für Seefahrer 4. Mitteilungen für Seefunkstellen und Schiffsfunkstellen 9. Für die Teilnahme am öffentlichen Funkverkehr ist – im Gegensatz zur Teilnahme am Nicht-öffentlichen Funkverkehr – zusätzlich erforderlich … 1. Vertrag mit einer Abrechnungsgesellschaft 2. Besitz eines Seefunkzeugnisses 3. Zulassung des Funkgeräts 4. Zuteilung (Ship Station Licence) 28. Welche rechtlichen Voraussetzungen sind für den Betrieb einer Seefunkstelle auf einem Sportfahrzeug und einem Traditionsschiff zu erfüllen? 1. Zuteilung (Ship Station Licence), für den Seefunkdienst zugelassene oder in Verkehr gebrachte Funkgeräte, ausreichendes Seefunkzeugnis des Fahrzeugführers 2. Zuteilung (Ship Station Licence), ausreichendes Seefunkzeugnis und Sportbootführerschein des Fahrzeugführers 3. Zuteilung (Ship Station Licence), ausreichendes Seefunkzeugnis einer Person an Bord 4. Zuteilung (Ship Station Licence), für den Seefunkdienst zugelassene oder in Verkehr gebrachte Funkgeräte, Sportbootführerschein FACHSTELLE DER WSV FÜR VERKEHRSTECHNIKEN Koblenz, 20.08.2018

Types:

Origin: /Bund/GDWS/ELWIS

Tags: Bonn ? Koblenz ? Satellit ? Digitale Infrastruktur ? Seeschiff ? Hydrographie ? Schiff ? Seeschifffahrt ? Vertrag ? Sport- und Freizeitschifffahrt ? Verkehrstechnik ? Verkehr ? Funkdienst ?

License: other-open

Language: Deutsch

Modified: 2018-10-01

Time ranges: 2018-10-01 - 2018-10-01

Status

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Accessed 1 times.