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Fragen und Antworten auf Förderung nach der Richtlinie über die Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen

Description: Fragen und Antworten zur Förderung nach der Richtlinie über die Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen (Richtlinie GST) 1. Wann darf ich mit dem Verkehr beginnen? Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der geltenden De-minimis-Verordnung der Europäischen Union (EU) und unter den darin festgelegten Voraussetzungen. In Bezug auf den Beginn des Vorhabens regelt Nr. 4.5 der Förderrichtlinie: Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Förderfähig sind daher nur Linienverkehre, deren vertragliche Grundlagen nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids vereinbart werden. 2. Wie ist Großraum- und Schwergut definiert? Bei GST handelt es sich um Transporte, für die nach der Straßenverkehrsordnung eine Ausnahmegenehmigung für den Transport auf der Straße erforderlich ist. Gemäß Nr. 2. der Förderrichtlinie handelt es sich um ein Fahrzeug mit einer Ladung breiter als 2,55 m, höher als 4,00 m, länger als 16,50 m beziehungsweise 18,75 m (Sattelzug) oder schwerer als 40 t (beziehungsweise 41,8 t) oder einer Achslast größer als 11,5 t. 3. Wird eine Regelmäßigkeit definiert oder vorgegeben? Gefördert wird der Betrieb von regelmäßigen GST-Linienverkehren mit Schiffen auf den Bundeswasserstraßen. Eine exakt definierte Taktung (z. B. auf den Tag genau), bestimmte Umschlagorte und/oder definierte Fahrstrecken werden nicht vorgegeben. Als Anhaltswert regelt Nr. 2 der Förderrichtlinie: „… Dabei sind ein bis zwei Fahrten pro Monat anzustreben.“ Im Sinne der Förderung können dies wiederkehrende Transporte sein, zwischen denen zumindest annähernd gleiche Zeiträume liegen oder geplant sind. 4. Ist die Förderung eines GST möglich, der nur Beiladung eines Schiffes ist? Ja, gemäß Nr. 2 der Förderrichtlinie ist der Transport anderer Güter zusätzlich zu Großraum- und Schwergütern möglich. Das heißt, dass zur optimalen Ausnutzung der Ladekapazität auch Güter beigeladen werden dürfen, die kein Großraum- oder Schwergut sind. Zuwendungsfähig sind gemäß Nr. 5.3 der Förderrichtlinie jedoch nur Ausgabenpauschalen für die Strecke, auf der das Großraum- oder Schwergut befördert wird. 5. Können GST im GST-Linienverkehr auch von unterschiedlichen Kunden sein? Ja, der Antragsteller kann auch Großraum- und Schwergut von unterschiedlichen Kunden von unterschiedlichen Umschlagorten transportieren. 6. Was bedeutet „auf Bundeswasserstraßen“? Vorgegeben ist gemäß Nr. 2 der Förderrichtlinie der Transport auf einer Bundeswasserstraße. Wesentlich ist es, dass mindestens der Quell- oder Zielort des GST im Bundesgebiet liegt. Gefördert wird die gesamte Strecke, auf der Großraum- oder Schwergut transportiert wird, auch die GST- Strecke auf Wasserstraßen der angrenzenden EU-Anrainerstaaten. Beispiel: Linienverkehr: Constanza (Rumänien) nach Antwerpen (Belgien) Ladeort GST: Hafen Straubing Löschort GST: Hafen Andernach Großraum- oder Schwergut: Großgeneratoren Tragfähigkeit Schiff: 1001 t – 1500 t Förderfähige Strecke: 769 km (Straubing – Andernach) Ausgezahlter Förderbetrag: 769 km × 28,08 € × 50 % = 10.796,76 € Die Förderung bemisst sich nach einer Ausgabenpauschale in Abhängigkeit von der genutzten Schiffsklasse (vgl. Anlage zur Förderrichtlinie) und der bei dem GST auf dem Wasser zurückgelegten Strecke. 7. Muss der Linienverkehr immer zwischen gleichen Umschlagorten verkehren? Nein, auf der im Zuwendungsbescheid festgelegten Relation können für jeden einzelnen durchgeführten GST beliebige Umschlagorte genutzt werden. 8. Wie und wann erhalte ich die Förderung ausgezahlt? Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt von Amts wegen nach Vorlage von Zwischennachweisen über durchgeführte GST. Für den Zwischennachweis ist die in ELWIS bereitgestellte Excel-Vorlage auszufüllen und mit den erforderlichen Belegen spätestens im Folgemonat der nachgewiesenen GST per E-Mail bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Types:

Origin: /Bund/GDWS/ELWIS

Tags: Bundeswasserstraße ? Wasserstraße ? Antwerpen ? Rumänien ? Belgien ? Lastkraftfahrzeug ? Straßenverkehr ? Hafen ? Europäische Union ? Projektförderung ? Linienverkehr ? Finanzierungshilfe ? Güterverkehr ? Schiff ? Straßenverkehrsordnung ? Verkehr ?

License: other-open

Language: Deutsch

Modified: 2025-02-19

Time ranges: 2025-02-19 - 2025-02-19

Status

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