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Wichtige Fragen rund um Zuwendungen für Vorhaben zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen

Description: Wichtige Fragen rund um Zuwendungen für Vorhaben zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen - aufgrund der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen vom 24.06.2021, gültig ab 01.07.2021 - Die folgenden Informationen in den Fragen und Antworten sind rechtlich unverbindlich; es gilt die Förderrichtlinie vom 24.06.2021. Die FAQ werden regelmäßig durch eventuelle Fragen und Antworten von Antragstellern, die von allgemeinem Interesse sein könnten, in anonymisierter Form im Verlauf der Antragsphase ergänzt. Stand: 02.11.2023 Inhalt Fragen zur Projektförderung ........................................................................................................................... 1 Fragen zu den einzelnen Maßnahmen ............................................................................................................ 2 Fragen zur Art, Höhe und Umfang der Zuwendung ...................................................................................... 10 Fragen zur Antragsstellung............................................................................................................................ 11 Fragen zur Vergabe von Aufträgen durch den Zuwendungsempfänger ....................................................... 13 Fragen zur Bewilligung .................................................................................................................................. 14 Fragen zum Verfahren nach Erteilung der (vorläufigen) Bewilligung einer Zuwendung .............................. 14 Fragen zur Verwendung der Fördermittel .................................................................................................... 15 Fragen zur Projektförderung Gibt es einen absoluten für alle geltenden Förderhöchstbetrag? Mit Erlass des BMDV vom 06. Februar 2023 wird festgelegt, dass die Zuwendung pro Vorhaben (z.B. Ersatz des Hinterschiffs durch ein neu gebautes nach Nr. 3.1.3 Buchst. a, 1. Spiegelstrich der o.g. Richtlinie) auf einen Höchstbetrag von 4,5 Millionen Euro ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Regelung auf ELWIS am 07.02.2023 begrenzt wird. Zu dem Vorhaben in diesem Sinne zählt insbesondere auch die mit dem Ersatz des Hinterschiffs beantragte Umrüstung mit einem Antriebssystem nach den Nrn. 3.2.1 bis 3.2.4 der o.g. Richtlinie. Die Begrenzung erfolgt vor folgendem Hintergrund: Der Bund gewährt die Zuwendungen auf Antrag nach Maßgabe der o.g. Richtlinie sowie den §§ 23 und 44 BHO und den dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Nach Nummer 2.2 der 1 o.g. Richtlinie werden die Fördermittel nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Nach VV Nummer 1 zu § 7 BHO ist gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln anzustreben. Das BMDV strebt an, bei der Bewilligung von Förderanträgen eine möglichst ausgewogene Verteilung der Haushaltsmittel zwischen Fahrgast- und Güterschifffahrt sowie zwischen den Fördermaßnahmen der Abschnitte 3.1 und 3.2 im Einklang mit Förderziel und Zuwendungszweck zu erreichen. Fragen zu den einzelnen Maßnahmen Maßnahmen nach Nr. 3.1.1 der Richtlinie a) Nachweis der Verbesserung der Sicherheit oder Minderung der Emissionen Wird jede Maßnahme der Digitalisierung und Automatisierung von Binnenschiffsneubauten und im Einsatz befindlicher Binnenschiffe gemäß Nr. 3.1.1 der Förderrichtlinie gefördert? Nein. Es werden nur Maßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung von Binnenschiffsneubauten und im Einsatz befindlicher Binnenschiffe gefördert, wenn diese zur Verbesserung deren Sicherheit oder zur Minderung der Schadstoff- und Treibhausgasemissionen führen und ein entsprechender Nachweis erbracht wird. Gibt es bereits Maßnahmen / Systeme, für die ohne weiteren Nachweis angenommen werden kann, dass diese zur Verbesserung der Sicherheit oder zur Minderung der Schadstoff- und Treibhausgasemissionen führen? Ja. Grundsätzlich sind Brückenanfahrwarnsysteme und Bahnführungssysteme ohne diesen Nachweis förderwürdig. Können weitere Maßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung von Binnenschiffsneubauten und im Einsatz befindlicher Binnenschiffe gemäß Nr. 3.1.1 der Förderrichtlinie gefördert werden? Ja. Der Antragsteller hat hinreichend nachzuweisen (z.B. mittels eindeutiger Systembeschreibungen, Untersuchungen durch anerkannte Institute, nachvollziehbare Berechnungen des Herstellers u.ä.), dass die Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit oder zur Minderung der Schadstoff- und Treibhausgasemissionen führt. b) Verfahren Wann kann ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen zur Digitalisierung und Automatisierung im Sinne von Nr. 3.1.1 gestellt werden bzw. wann kann eine Förderung nach Nr. 3.1.1 erfolgen? Anträge zu Förderung von Maßnahmen zur Digitalisierung und Automatisierung im Sinne von Nr. 3.1.1 können jederzeit (innerhalb des Geltungszeitraums der aktuellen Förderrichtlinie) gestellt werden, also auch unabhängig von einem Förderaufruf. 2 c) Zertifizierung und Eigenerklärung Müssen bei der Förderung von Maßnahmen zur Digitalisierung und Automatisierung im Sinne von Nr. 3.1.1 die Systeme zertifiziert sein? Aktuell sind keine technischen Standards vorgegeben, anhand derer eine Zertifizierung von Systemen zur Automatisierung und Digitalisierung erfolgen könnte. Bis die technischen Regelwerke entsprechend ergänzt sind, können die Hersteller solcher Systeme anhand einer Eigenerklärung die ordnungsgemäße Beschaffenheit und die Funktionsfähigkeit seines Systems bestätigen. Zudem soll der Hersteller eine Erklärung abgeben, welche Fachfirma für den Einbau im konkreten Fall als geeignet angesehen wird. Gibt es für die Eigenerklärung des Herstellers des Bahnführungssystems, des Herstellers des Wendegeschwindigkeitsreglers, des Herstellers des (D)GPS Kompasses bzw. des Herstellers des Brückenanfahrwarnsystems einen Vordruck? Ja. Diese Vordrucke sind unter https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/Nachhaltige- Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html (interner Link) als PDF downloadbar. Wieso sind Eigenerklärungen für bestimmte Systeme vorzulegen? Aktuell gibt es für die in der Förderrichtlinie nach Nr. 3.1.1 genannten Systeme keine international verabschiedeten Leistungsstandards oder Mindestanforderungen wie z.B. in ES-TRIN Anlage 5 für die dort aufgeführten Navigationsgeräte. Daher sind Mindestanforderungen und eine Mindestfunktionalität und die Erfüllung derselben an Systeme, welche die Navigationsaufgaben des Schiffsführers unterstützen, unabdingbar. Einem vom Bund geförderten System wird seitens des Nutzers unterstellt, mindestens diesen Mindestanforderungen gerecht zu werden. Welche Nachweise müssen bei der Beantragung von Bahnführungssystemen auf Förderung vorgelegt werden? Als Nachweis ist eine unterschriebene Eigenerklärung des Herstellers des Bahnführungssystems vorzulegen. In der Eigenerklärung muss der Hersteller des Bahnführungssystems die geschulte Einbaufirma benennen. Diese hat neben dem Antragsteller ebenfalls die Eigenerklärung zu unterzeichnen. Welche Nachweise müssen bei der Beantragung von Brückenanfahrwarnsystemen auf Förderung vorgelegt werden? Als Nachweis ist eine unterschriebene Eigenerklärung des Herstellers des Brückenanfahrwarnsystems vorzulegen. In der Eigenerklärung muss der Hersteller des Brückenanfahrwarnsystems die geschulte Einbaufirma benennen. Diese hat neben dem Antragsteller ebenfalls die Eigenerklärung zu unterzeichnen. Welche Nachweise müssen bei der Beantragung eines Autopiloten (Wendegeschwindigkeitsregler) in Verbindung mit einem Bahnführungssystem auf Förderung vorgelegt werden? Als Nachweis ist eine unterschriebene Eigenerklärung des Herstellers des Autopiloten (Wendegeschwindigkeitsregler) vorzulegen. In der Eigenerklärung muss der Hersteller des Autopiloten (Wendegeschwindigkeitsregler) die geschulte Einbaufirma benennen. Diese hat neben dem Antragsteller ebenfalls die Eigenerklärung zu unterzeichnen. 3

Types:

Origin: /Bund/GDWS/ELWIS

Tags: Technische Vorschrift ? Verwaltungsvorschrift ? Projektförderung ? Zertifizierungssystem ? Binnenschiff ? Seefracht ? Treibhausgasminderung ? Automatisierung ? Emissionsminderung ? Finanzierungshilfe ?

License: other-open

Language: Deutsch

Modified: 2023-11-02

Time ranges: 2023-11-02 - 2023-11-02

Status

Quality score

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