Description: WSP Rüdesheim 06722 / 4036-0 WSP Mainz 06131-658050 Nordwestspitze der Insel in der Zeit vom 1. April bis 15. September sowie ein Betreten nur auf vorhandenen Wegen erlaubt ist. Für alle genannten Bereiche gilt: „DIE NATUR HAT VORRANG!“ Wenn Sie diese Hinweise beherzigen, steht einem erholsamen Ausflug an den Inselrhein nichts im Wege. Allgemeine Informationen zu den Naturschutzgebieten: Wasserflächen Mariannenaue -Gelb ausgetonnter Bereich: ausschließlich der gelb ausgetonnte Bereich (westlich Rhein-km 515) darf vom 01.04. bis 20.09. eines jeden Jahres mit höchstens 6 km/h Befahren werden; der östliche Stillwasserbereich ist ganzjährig für Wasserfahrzeuge aller Art - auch Stand-Up Paddler, Kajakfahrer & Luftmatratzen - gesperrt! Regierungspräsidium Darmstadt Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd „Wassersport und Naturschutz am Inselrhein“ Fulder-und Ilmenaue: Befahren vom 01.04. bis 14.10. eines jeden Jahres erlaubt Eltviller (Königsklinger) Aue -Stillwasserfläche hinter der Insel: ganzjährig erlaubt Wichtiges in Sachen Hochwasser Auch Wassersportler sind von den Sondervorschriften für die Schifffahrt bei Hochwasser betroffen: -Höchstgeschwindigkeit von 20km/h bei Hochwassermarke (HWM) I -Fahrt möglichst im mittleren Drittel des Stromes; Vermeidung von schädlichem Sog und Wellenschlag; Fahrt nur mit Betrieb eines lizenzierten Schiffsfunkgerätes (geschaltet auf Kanal für Verkehrskreis Nautische Information (NIF). Verbot der Schifffahrt bei HWM II ! Für den Rheingau gelten die Pegelstände in Mainz (Gernsheim-Eltville) -HWM I 4,75m / HWM II 6,30m Bingen (Eltville-Lorch) -HWM I 3,50m / HWM II 4.90m Kaub (Lorch-Bad Salzig) -HWM I 4,60m / HMW II 6,40m Außerdem sind der Broschüre des Bundes „Sicherheit auf dem Wasser“ zahlreiche wertvolle Hinweise zu entnehmen: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/WS/sicherheit-auf-dem-wasser- 2018.pdf?__blob=publicationFile Abwasserentsorgung: Das Einleiten jeglicher Abwässer ist nicht erlaubt und wird strafprozessual verfolgt. In Zusammenarbeit mit der Wasserschutzpolizei der Länder Hessen & Rheinland-Pfalz - herausgegeben von: Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat V 53.2 Naturschutz (Schutzgebiete und biologische Vielfalt) Wilhelminenhaus Wilhelminenstraße 1-3 64283 Darmstadt Tel.: 06151 12 – 5734 naturschutz-schutzgebiete@rpda.hessen.de Struktur- & Genehmigungsdirektion Süd Referat 42 Naturschutz Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt / Weinstraße Tel.: 06321 99-2468 Christian.Roselt@sgdsued.rlp.de DLRG Schierstein 0611- 2.3008 DLRG Oestrich-Winkel 0160-99772851 DLRG Ingelheim 06725 9378196 Wassersportler sind aktive Naturschützer!Zum Sport: Baden und Wasserski / Jetski Der Inselrhein ist eines der schönsten Wassersportreviere und gleichzeitig ein wertvolles Stück Natur. Vor allem für Vögel und Fische haben die Inseln (auch Auen genannt) und die sie umgebenden Sandbänke, Stillwasserbereiche, Auwälder und Feuchtwiesen zwischen Mainz / Wiesbaden und Kaub eine ganz besondere Bedeutung. Aufgrund der internationalen Bedeutung für den Vogelzug sind große Bereiche als Europäisches Vogelschutzgebiet und Naturschutzgebiet ausgewiesen sowie mit dem Prädikat „Europareservat“ ausgezeichnet. Der Inselrhein bietet ganzjährig tausenden Vögeln Rückzugsorte zum Brüten, Nahrung suchen, Rasten oder zum Überwintern. Um die seltenen Vogelarten zu schützen, ist es besonders wichtig störungsarme Bereiche zu schaffen und zu erhalten. Darüber hinaus sind weite Teile des Gebietes als FFH-Gebiete ausgewiesen. Durch ihr vorbildhaftes Verhalten im Umgang mit der Natur tragen Sie einen wesentlichen Teil dazu bei, das hiesige Wassersportrevier im Einklang mit den Natur- und Umweltschutzverordnungen zu erhalten. Da es sicherlich nicht immer einfach ist, den Überblick über einschlägige Rechtsvorschriften zu behalten, möchten wir Ihnen mit dieser Broschüre ein paar wesentliche Fragen beantworten und einige Tipps mit in die Wassersportsaison geben, um Ihnen den Umgang mit den Vorschriften zu erleichtern. Sofern im Einzelfall keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde gelten die folgenden Regelungen:Wer ein erfrischendes Bad nehmen möchte muss hierfür das Naturschutzgebiet - also auch den Stillwasserbereich - verlassen. Baden ist nämlich auch vom Boot aus nicht erlaubt. Bitte beachten Sie auch die Regelungen der BadeVOBWStrMainz, die Sie unter: https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Wasserstrassenbezogene- Hinweise/BadeVOBWStrMainz.html einsehen können und die u.a. das Baden im Rhein regelt. Wer es sportlich liebt, dem stehen im linksrheinischen Stromarm, der „Großen Gieß“, zwei Wasserskistrecken zur Verfügung: von Rhein-km 515,900 bis 517,500 (unterhalb der Insel) und von Rhein-km 512,500 bis 513,500 (oberhalb der Insel). Diese Strecken sind übrigens am linken Ufer mit blauen Schildern samt Richtungspfeil gekennzeichnet. Achten Sie auf die Beschilderung, zwischen den Strecken hat der Wasserskisportler mit im Boot zu sitzen! Regelungen zur Befahrung mit Jetskis sind der Wassermotorräder-Verordnung unter: http://www.gesetze-im-internet.de/wasmotrv/BJNR076900995.html zu entnehmen. NSG Mariannenaue - Was Sie wissen sollten Angenehmen Aufenthalt, aber nicht auf der Insel! Das Betreten, Anlanden und Festmachen auf der Insel, den Leitwerken, den Sandbänken und aller bei Niedrigwasser trockenfallenden Flächen ist zum Schutz des Brut-, Rast und Überwinterungsraum von Wasservögeln ganzjährig verboten! Durch die Anwesenheit von Menschen werden viele seltene Vogelarten großem Stress ausgesetzt. Dies soll durch das Verbot verhindert werden. Aus diesem Grund ist auch das Befahren des östlichen Stillwasserbereichs (ausgetonnt) ganzjährig für Wasserfahrzeuge aller Art verboten! In der Ruhe liegt die Kraft! Nicht jeder teilt Ihren Musikgeschmack! Genießen Sie die Ruhe und gewähren Sie auch den Anderen die erholsame Geräuschkulisse der puren Natur. Ankern und Motor aus, nicht nur des teuren Sprits wegen! Höchstens 6 km/h im Stillwasserbereich während der erlaubten Befahrens-Zeiten sind im Übrigen nicht nur äußerst entspannend, sondern auch Vorschrift! Auch ein Bordhund braucht Auslauf, aber... nicht im Naturschutzgebiet! Auch für Ihren Vierbeiner gilt das Betretungsverbot. Bitte nutzen Sie für Ihren Gassigang die Wanderwege am links- und rechtsrheinischen Ufer. Bedenken Sie bitte auch den natürlichen Jagdinstinkt Ihres Hundes! Soll das Haustier am Wassersportvergnügen teilhaben, gehört die Hundeleine mit an Bord. Ohne Leine kein Landgang! Angeln - Ein zweischneidiges Schwert Für das Angeln, auch in Schutzgebieten, gibt es in den Verordnungen vielfach Ausnahmeregelungen. Für die Mariannenaue gibt es solche aber nur für die Berufsfischerei. Wo Sie am Rhein angeln dürfen erfahren Sie für die hessischen Reviere entweder bei der Unteren Fischereibehörde in Bad Schwalbach (unter 06124 - 510 424) oder in der neuen Broschüre des Landes Hessen „Fischereiliche Regelungen für die Fischereierlaubnis am hessischen Rhein" unter: https://www.hlg.org/land-hessen/domaenenverwaltung/fischerei/. Die entsprechenden Informationen für Rheinland-Pfalz erhalten Sie bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, unter: https://sgdsued.rlp.de/de/themen/fischerei/ausgabestellen-fuer- fischereierlaubnisscheine/. Eltviller Aue, Ilmenaue, Rüdesheimer Aue und Lorcher Werth Die Stillwasserfläche im Bereich der Eltviller (Königsklinger) Aue darf ganzjährig genutzt werden. Allerdings ist das Anlanden und Betreten der Insel selbst, sowie das Festmachen, z.B. an Bäumen, generell - wie überall in Naturschutzgebieten -verboten. Die Rüdesheimer Aue darf nur unterhalb der Insel, auf dem kleinen Sandstrand vor dem Leitwerk, betreten werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch hier Baden, Camping, offenes Feuer und Angeln (vom 01.11. bis 15.03.) verboten sind und Sie sich ruhig verhalten sollten. Sie halten sich in einem Naturschutzgebiet auf und ihre Anwesenheit wird stark reglementiert und nur unter Vorbehalt geduldet. Das Lorcher Werth darf ebenfalls zeitlich eingeschränkt durch den Lorcher Stromarm angefahren werden. Bitte beachten Sie aber, dass die Fahrwasserverhältnisse nicht einfach sind und ein Anlanden und Angeln nur zwischen Rheinkilometer 539 und der
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Language: Deutsch
Modified: 2020-07-16
Time ranges: 2020-07-16 - 2020-07-16
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