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Einvernehmen zum Vorhaben „Hauptbetriebsplan 2025 – 2027 für den Förderbetrieb „Distrikt Öl Nord“ in den Bewilligungsfeldern Aldorf, Bockstedt, Düste I und Düste II"

Description: Aktenzeichen: BASE21102/09#0400 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Hauptbetriebsplan 2025 – 2027 für den Förderbetrieb „Distrikt Öl Nord“ in den Bewilligungsfeldern Aldorf, Bockstedt, Düste I und Düste II Die Bergbehörde für Niedersachsen im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat mit Schreiben vom 22.05.2025 (Aktenzeichen L1.1/L67130/05-02/2025-0003) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens für den Hauptbetriebsplan für den „Ölförderbetrieb Distrikt Öl Nord“ in den Bewilligungsfeldern Aldorf, Bockstedt, Düste I und Düste II 1 ersucht. Der Vorhabengegenstand liegt im Landkreis Diepholz. Der Hauptbetriebsplan sieht vor, die Erdölproduktion fortzusetzen. Dieses Vorhaben mit bereits vorhandenen Bohrungen mit Bohrteufen bis 4850 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Nach eigener Prüfung durch das BASE liegen die Bewilligungsfelder Aldorf, Bockstedt, Düste I und Düste II 1 vollständig oder teilweise innerhalb der von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebiete mit den Kennungen 188_00IG_T_f_ju und 202_02IG_T_f_kru. Das LBEG kommt in seinem Schreiben zu dem Prüfergebnis, dass das Vorhaben aufgrund des § 21 StandAG zugelassen werden könne, da es sich um die Zulassung eines bereits laufenden Erdölproduktionsbetriebs handelt. Das Gebiet des Vorhabengegenstands sei durch die bereits vorhandenen Bohrungen gekennzeichnet. Es seien keine Neuvorhaben im Sinne des § 21 Absatz 2 StandAG für die Laufzeit des vorgelegten Hauptbetriebsplanes gegenüber dem Hauptbetriebsplan 2021 – 2024 geplant. Auf Grundlage der Ausführungen des LBEG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 23.05.2025 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Types:
Text(
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Origins: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Niedersachsen ? Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Bergbau ? Geologie ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2025-05-23 - 2025-05-23

Status

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