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Einvernehmen zum Vorhaben „Erdwärmeanlage in Bad Zwischenahn, Gemarkung Bad Zwischenahn, Flur 53, Flurstück 114/19“

Description: Aktenzeichen: BASE21102/09-A#2518 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Erdwärmeanlage in Bad Zwischenahn, Gemarkung Bad Zwischenahn Die Landrätin des Landkreises Ammerland hat mit Schreiben vom 23.05.2025 (Aktenzeichen: 0885/2025) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens für das Vorhaben „Erdwärmeanlage in Bad Zwischenahn, Gemarkung Bad Zwischenahn, Flur 53, Flurstück 114/19“ ersucht. Dieses Vorhaben mit einer Bohrung von 132 m Teufe wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Ausweislich der Darstellungen des gemäß § 13 Absatz 2 Satz 3 StandAG veröffentlichten Zwischenberichtes Teilgebiete befindet sich der Vorhabenstandort in dem nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG identifizierten Gebiet mit dem Wirtsgestein Tongestein und der Kennung „053_00IG_T_f_tpg“. Nach der Bewertung des BASE steht das Vorhaben in einem engen räumlichen Zusammenhang mit im gleichen Siedlungsbereich bereits durchgeführten Erdwärmebohrungen, durch die ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund erfolgt ist. Auf Grundlage der Ausführungen des Landkreises Ammerland sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung des oben genannten Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 02.06.2025 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Types:
Text(
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Origins: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Untergrund ? Tiefbohrung ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2025-06-02 - 2025-06-02

Status

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