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Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrunge in Münster, Gemarkung Hiltrup (Flur 13, Flurstück 2210)"

Description: Aktenzeichen: BASE21102/10#0901 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz Geothermiebohrung in Münster, Gemarkung Hiltrup Die Stadt Münster hat mit Schreiben vom 24.03.2021 (Aktenzeichen: 67.30.0339/EW/1474) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Geothermiebohrunge in Münster, Gemarkung Hiltrup (Flur 13, Flurstück 2210) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrungsteufe von 140 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst von Nordrhein Westfahlen kommt in seiner dem Schreiben der Stadt Münster beigefügten Stellungnahme vom 23.03.2021 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung befindet sich die Vorhabenstandorte innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebiets mit der Kennung IG_ID 204_02IG_T_f_kro. Nach Aussage des GD NRW sei das Vorhaben zulassungsfähig, da aufgrund der geringen Eindringtiefe der beantragten Bohrungen gegenüber der Gesamtmächtigkeit der Tonsteinformation eine erhebliche Schädigung von Gesteinsschichten, die ggf. einen langfristigen Schutz darunterliegender Schichten bewirken können oder die langfristig im Sinne einer zusätzlichen Barriere wirken können, hier nicht zu erwarten sei. Zudem seien am Vorhabenstandort weder stratiforme Steinsalzformationen noch Salzformationen in steiler Lagerung vorhanden. Auf Grundlage der Ausführungen der Stadt Münster, des GD NRW sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für oben genanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 12.04.2021 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Types:
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Origins: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Münster ? Nordrhein ? Nordrhein-Westfalen ? Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Tiefbohrung ? Gestein ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2021-04-12 - 2021-04-12

Status

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