Description: Aktenzeichen: BASE21102/10 -A#2235 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrung in Beckum, Gemarkung Beckum Der Kreis Warendorf hat mit Schreiben vom 16.12.2024 (Aktenzeichen: 02-13118) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Geothermiebohrung in Beckum, Gemarkung Beckum (Flur 37, Flurstück 1587) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von 160 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (GD NRW) kommt in seiner dem Schreiben des Kreises Warendorf beigefügten Stellungnahme vom 13.12.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung durch das BASE befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 204_02IG_T_f_kro. Weiterhin wird festgestellt, dass durch eine vorhandene benachbarte Bohrung bereits ein vergleichbarer Eingriff in den Untergrund stattgefunden hat. Auf Grundlage der Ausführungen des Kreises Warendorf, des GD NRW sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 23.12.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
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Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche
Tags: Beckum ? Nordrhein-Westfalen ? Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Untergrund ? Tiefbohrung ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Time ranges: 2024-12-23 - 2024-12-23
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