Description: Aktenzeichen: BASE21102/14#0031 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Aktualisierung 2022 zum Hauptbetriebsplan 2020 – 2023 für das Bergwerk Zielitz Die Bergbehörde für Sachsen-Anhalt im Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat mit Schreiben vom 08.03.2022 (Aktenzeichen 12-34213-4310-1969/2022) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens für die Aktualisierung 2022 zum Hauptbetriebsplan 2020 – 2023 für das „Bergwerk Zielitz im Bergwerkseigentum Zielitz I und II“ ersucht. Der Vorhabengegenstand liegt im Landkreis Börde. Die Aktualisierung 2022 zum Hauptbetriebsplan 2020-2023 sieht vor, aus dem Grubengebäude heraus, horizontale Fernerkundungsbohrungen zur Aufklärung in bisher unverritzte Bereiche zu stoßen. Das Vorhaben findet im Teufenbereich 670 – 1250 m statt. Die Prüfung des Vorhabens erfolgt auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 Standortauswahlgesetz (StandAG). Die Bergbehörde kommt in ihrem o. g. Schreiben zu dem Prüfergebnis, das dieses Vorhaben aufgrund des § 21 StandAG und der gegebenen räumlichen Situation zugelassen werden könne. Der Geologische Dienst im LAGB kommt in seiner dem Schreiben der Bergbehörde beigefügten Stellungnahme vom 04.03.2022 zu dem Prüfergebnis, dass die Bohrungen zum Teil in ein identifiziertes Gebiet nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG reichen. Die Intensität der Horizontalbohrungen entspricht dabei den bereits durchgeführten Horizontalbohrungen und ist geringer als bei den bereits vorhandenen naheliegenden vertikalen Erkundungsbohrungen. Die Bergbehörde kommt in ihrem Schreiben vom 08.03.2022 zu dem Prüfergebnis, dass das Vorhaben aufgrund des § 21 StandAG zugelassen werden könne, da es sich um die Zulassung eines seit Langem betriebenen Bergwerks handelt. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich die geplanten bergbaulichen Tätigkeiten innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes (IG) 197_05IG_S_f_z (stratiforme Steinsalzformation) befindet. Die weitere Prüfung hat ergeben, dass die geplanten Fernerkundungsbohrungen in einem Bereich geplant sind, in dem bereits vergleichbare horizontale und vertikale Bohrungen vorliegen. Daher gehen die geplanten Bohrungen nicht über den bereits erfolgten Eingriff in die Salzformation hinaus. Auf Grundlage der Ausführungen des LAGB sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Salzgitter, 28.03.2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Text { text_type: OfficialFile, }
Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche
Tags: Salzgitter ? Sachsen-Anhalt ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Bergwerk ? Bergbau ? Geologie ? Horizontalbohrung ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Time ranges: 2022-03-28 - 2022-03-28
Accessed 1 times.