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Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Erdwärmesondenbohrungen in Oberschöna, Gemarkung Oberschöna (Flurstück 96/14)“

Description: Aktenzeichen: BASE21102/13-A#0294 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Erdwärmesondenbohrungen in Oberschöna, Gemarkung Oberschöna Das Sächsische Oberbergamt hat mit Schreiben vom 15.07.2022 (Aktenzeichen: 2022/109) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwei Erdwärmesondenbohrungen in Oberschöna, Gemarkung Oberschöna (Flurstück 96/14) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von 125 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) kommt in seiner dem Schreiben des Sächsischen Oberbergamtes beigefügten Stellungnahme vom 30.06.2022 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 194_00IG_K_g_SO. Den Ausführungen des LfULG ist zu entnehmen, dass durch das Vorhaben (ET: 125 m), welches im Verbreitungsgebiet der kristallinen Wirtgesteinsformation Gneis liege, keine Gesteinsschichten erheblich geschädigt werden würden, die einen langfristigen Schutz oder eine zusätzliche Barriere darunterliegender, für die Endlagerung geeigneter, Schichten darstellen. In den obersten 200 m innerhalb der Gneisformation finde eine ausgeprägte Grundwasserführung in der Verwitterungs- und Auflockerungszone sowie entlang hydraulisch wirksamer Trennflächengefüge und klüftigeren Bereichen statt, so dass ein grundwasserhemmender Charakter dieser Schichten verneint werden könne. Zudem sei im Bereich des geplanten Standortes ein Vorkommen von stratiformen Steinsalzformationen und Salzformationen in steiler Lagerung nicht vorhanden. Auf Grundlage der Ausführungen des Sächsischen Oberbergamtes, des LfULG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 12.08.2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Types:
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Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Gneis ? Geologie ? Verbreitungsgebiet ? Landwirtschaft ? Gestein ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2022-08-12 - 2022-08-12

Status

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