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Einvernehmen zum Vorhaben "zwölf Geothermiebohrungen in Bad Berka, Gemarkung Tannroda (Flur 1, Flurstück 3/48)"

Description: Aktenzeichen: BASE21102/16#0027 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Bad Berka, Gemarkung Tannroda Das Landratsamt Weimarer Land hat mit Schreiben vom 13.12.2022 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwölf Geothermiebohrungen in Bad Berka, Gemarkung Tannroda (Flur 1, Flurstück 3/48) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von jeweils 120 m Teufe wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) kommt in ihrer dem Schreiben des Landratsamtes Weimarer Land beigefügten fachbehördlichen Stellungnahme vom 12.12.2022 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Dieser Stellungnahme ist zu entnehmen, dass sich der Vorhabenstandort zwar innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 194_00IG_K_g_SO befindet, nach eigener Prüfung der geologischen Standortverhältnisse durch das TLUBN im Liegenden der in der Bohrung erbohrten paläozoischen Tonschiefer jedoch mit neoproterozoischen bis kambrischen Grauwacken von großen Mächtigkeiten auszugehen sei, so dass bis zur Teufe von 1500 Metern keine nach § 21 (2) des StandAG definierte Kristallingesteinsformation mit einer vertikalen Ausdehnung von mindestens 100 Metern zu erwarten sei. Weiterhin könne das Vorhaben zugelassen werden, da mit den Bohrungen unterhalb der quartären Lockergesteinsbasis bis zur geplanten Endteufe von ca. 120 m vorwiegend fein- und mittelklastische Gesteine des Mittleren und Unteren Buntsandsteins erbohrt, welche aufgrund ihrer Lithologie nicht als barrierewirksame Gesteine einzustufen seien. Auf Grundlage der Ausführungen des Landratsamtes Weimarer Land, des TLUBN sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des oben genannten Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 23.12.2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Types:
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Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Tonschiefer ? Endlagerung ? Bergbau ? Tiefbohrung ? Naturschutz ? Gestein ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2022-12-23 - 2022-12-23

Status

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