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Einvernehmen zum Vorhaben "Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer (April 2025 – September 2026) – Projekt Löwenstern für zwei Erkundungsbohrungen in Meiningen, Gemarkungen Rippershausen und Herpf"

Description: Aktenzeichen: BASE21102/16#0047 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer (April 2025 – September 2026) – Projekt Löwenstern für zwei Erkundungsbohrungen in Meiningen, Gemarkungen Rippershausen und Herpf Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat mit Schreiben vom 14.04.2025 und 24.04.2025 (LWS Cu Hpf 1/25 und LWS Cu Riph 2/25) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für einen Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer – Projekt Löwenstern über zwei Erkundungsbohrungen in Meiningen, Gemarkung Rippershausen (Flur 000, Flurstück 585, 587/3, 484/1) und Gemarkung Herpf (Flur 000, Flurstücke 589/2, 589/3, 590/2, 590/4) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von ca. 850 m bzw. ca. 890 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das TLUBN kommt in seiner dem oben genannten Schreiben beigefügten Stellungnahmen vom 24.04.2025 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß der Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 197_03IG_S_f_z. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben im engen räumlichen Zusammenhang mit einer ebenfalls etwa 900 m tiefen Bohrung steht, die einen vergleichbaren Eingriff in den Untergrund darstellt. Auf Grundlage der Ausführungen des TLUBN sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 23.05.2025 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Types:
Text(
    OfficialFile,
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Origins: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Kupfer ? Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Kupferbergbau ? Untergrund ? Naturschutz ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2025-05-23 - 2025-05-23

Status

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