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Beschlüsse des 1. Forums Endlagersuche – Berücksichtigung und Erläuterung des BASE

Description: Beschlüsse des 1. Forums Endlagersuche – Berücksichtigung und Erläuterung des BASE Auf dem Forum Endlagersuche am 20./21. Mai 2022 stand die aktuelle Arbeit der Vorhabenträgerin im Standortauswahlverfahren, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH im Fokus. Daneben wurden auch Beteiligungsfragen mit Blick auf die Arbeit des Planungsteams Forum Endlagersuche (PFE) diskutiert. Expert:innen als auch Bürger:innen und kommunale Verantwortungsträger:innen sind hier miteinander ins Gespräch gekommen. Das Forum Endlagersuche ermöglicht der Öffentlichkeit Beteiligung in der aktuellen Phase der Endlagersuche. Die Mitwirkung schlägt sich u. a. nieder in Beschlüssen, die die Teilnehmenden zu einzelnen Fragestellungen fassen. Die Beschlüsse haben empfehlenden Charakter und richten sich an unterschiedliche Empfänger (Organisationen und Institutionen). Ziel und Wunsch ist es, dass die Ergebnisse von den Adressaten bei der weiteren Arbeit be- rücksichtigt werden. Das BASE beantwortet nachfolgend die gefassten Beschlüsse und Empfehlungen, die sich direkt oder indirekt an das BASE wenden. Hinweise und Erläuterungen finden sich zu folgenden drei Themenfeldern: a) b) c) Arbeitsfortschritt der BGE mbH: Das Themenfeld umfasst Beschlüsse zu fol- genden Anträgen: Antrag Nr. 13 „BASE-Stellungnahme zur rvSU-Methodik“, Antrag Nr. 6 „Workshop Zeitplan Verfahren StandAG“ und Antrag Nr. 14 „Ver- öffentlichung von Zwischenergebnissen“. Grenztemperatur: Das Themenfeld umfasst den Beschluss des Antrags Nr. 8 „Workshop 100-Grad Kriterium“. Beteiligung: Das Themenfeld Beteiligung umfasst Beschlüsse zu folgenden Anträgen: Antrag Nr. 3 „weitere Jugendbeteiligung“, Antrag Nr. 15 „Workshop Weiterentwicklung Öffentlichkeitsbeteiligung“, Antrag Nr. 9 „Organisations- büro“, Antrag Nr. 10 „Vertreter:innen aus Nachbarländern auf dem Forum End- lagersuche“ und Antrag Nr. 12 „Übersetzung, Wissenschaftskommunikation und Dokumentation“. Allgemeine Einführung: Stand des Verfahrens Der aktuelle Arbeitsfortschritt der BGE mbH auf dem Weg zu den Standortregionen wurde auf dem Forum Endlagersuche am 20./21. Mai 2022 reflektiert und diskutiert. Die Veranstaltung hat u. a. durch den Beschluss des Forums zum fehlenden Zeitplan deutlich gemacht, dass die Frage nach dem Projektfortschritt der BGE mbH und damit nach einer klaren zeitlichen Perspektive im Verfahren zunehmend an Relevanz ge- winnt. Wie die im Standortauswahlgesetz angelegte Zielstellung erreicht werden soll, bis zum Jahre 2031 eine Standortentscheidung herbeizuführen, ist vor dem aktuellen Ar- beitsstand der BGE mbH und der fehlenden zeitlichen Perspektive für den Vorschlag der BGE mbH für die Standortregionen und für das Verfahren insgesamt nicht nach- vollziehbar. Das BASE achtet auf die gesetzeskonforme und zielgerichtete Umsetzung des Standortauswahlverfahrens. Im Rahmen seiner aufsichtlichen Aufgaben hat das BASE die Vorhabenträgerin mehrmals dazu aufgefordert, einen Zeitplan vorzulegen. Datum 12. August 2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Wegelystraße 8 10623 Berlin T: +49 30 184321-0 info@base.bund.de www.base.bund.de Seite 1 von 7 In welchem Zeitrahmen die Festlegung eines Endlagerstandortes nach aktuellem Stand erreichbar ist, liegt maßgeblich in der Hand der BGE mbH. Sowohl für den Fort- gang der Endlagersuche an sich als auch für eine zielgerichtete und breite Öffentlich- keitsbeteiligung ist es zentrale Grundlage, dass die Eingrenzung der Standortregionen zügig erfolgt (Abschluss der Phase 1). Erst mit dem Vorschlag der BGE mbH für die Standortregionen gemäß § 14 StandAG wird der Inhalt für die Beteiligung gemäß § 10 StandAG klar umrissen, umfassende Nachprüfmöglichkeiten sind vorgesehen. Auch rückt mit konkreten Vorschlägen für Standortregionen und der damit einherge- henden regionalen Betroffenheit im Verfahren die notwendige Aufmerksamkeit für das Thema wieder stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Auf dem Weg dorthin schaffen Beteiligungs- und Informationsangebote des BASE als Träger des Öffentlichkeitsbeteiligung Nachvollziehbarkeit und Transparenz und unter- stützen gemeinsam mit Akteuren der Zivilgesellschaft den Verfahrensfortschritt. Themenfeld 1: Arbeitsfortschritt der BGE mbH Beschluss zu Antrag Nr. 13: BASE Stellungnahme zur rvSU-Methodik (Adressat:in: BASE) „Mit dem Beschluss wird das BASE aufgefordert, in den nächsten Monaten zur rvSU- Methodik der BGE mbH Stellung zu nehmen.“ Der Wunsch nach einer Positionierung des BASE zum Arbeitsstand der BGE mbH wi- derspricht der Architektur und der vom Gesetzgeber beschlossenen Logik des Ver- fahrens, eine klare Trennung und Distanz zwischen Aufsicht und Vorhabenträgerin zu gewährleisten:     Die BGE mbH arbeitet eigenverantwortlich als Vorhabenträgerin auf dem Weg hin zum ersten Meilenstein im Verfahren: dem Vorschlag der Standortregio- nen. Sie hat die notwendigen Ressourcen, um die eigenständige wissen- schaftliche Bewertung, Begleitung und Qualitätssicherung ihrer Arbeit, z. B. zur Methodenentwicklung in Form von Reviews, zu organisieren. Aufgabe des BASE ist es, zu gesetzlich definierten Zeitpunkten im Verfahren Ergebnisse der BGE mbH auf ihre Rechtmäßigkeit und fachliche Plausibilität zu prüfen. Eine erste Prüfung steht gemäß § 14 Standortauswahlgesetz erst mit dem Vorschlag zu den Standortregionen an. Eine vorweggenommene wis- senschaftliche Begleitung oder Qualitätssicherung der Arbeit der BGE mbH durch das BASE würde die Unabhängigkeit der fachlichen Prüfung unterlau- fen. Damit wäre auch die Glaubwürdigkeit des Standortauswahlverfahrens beschädigt, die sich auf eine klare Rollentrennung zwischen Aufsicht/Kon- trolle und Vorhabenträgerin stützt. Das BASE führt daher keine laufende wissenschaftlich-inhaltliche Prüfung der Arbeitsergebnisse der BGE mbH durch und wird auch keine Stellung- nahme zur Methodik der rvSU oder zu anderen Arbeitsständen abgeben. Auf Wunsch der BGE mbH berät das BASE die BGE mbH zu einzelnen Sachverhal- ten. Stattdessen bereitet das BASE die kommenden eigenen Prüfschritte vor und achtet darauf, dass eine frühzeitige, umfassende und systematische Infor- mation und Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt. Außerdem prüft es die ge- setzeskonforme Umsetzung des Verfahrens durch die Vorhabenträgerin kon- tinuierlich, zum Beispiel in Form von aufsichtlichen Statusgesprächen. Sollte es zu der Überzeugung gelangen, dass die Vorhabenträgerin konkret und of- Seite 2 von 7 fenkundig gegen das Standortauswahlgesetz verstößt oder unmittelbar Ge- fahr läuft zu verstoßen, wird das BASE gegenüber der BGE mbH unmittelbar tätig. Beschluss zu Antrag Nr. 06 „gemeinsamer Zeitplan“ (Adressat:innen: BGE, Base, NBG, BMUV) und Nr. 14 „Veröffentlichung Zwischenergebnisse“ (Adressat:innen: BASE, BGE) Beschluss Nr. 06: „Die BGE und die anderen Akteure des Standortauswahlverfahrens werden aufgefordert, gemeinsam einen Zeitplan für den weiteren Verlauf des Stand- ortauswahlverfahrens zu erarbeiten. Auf dem Weg dahin soll im Herbst 2022 unter dem Dach des neuen PFE ein Workshop stattfinden, auf dem Stellschrauben Abhän- gigkeiten, Ungewissheiten und Hinderungsgründe bei der Aufstellung eines Zeitplans benennt und öffentlich zur Diskussion gestellt werden. Ziel ist die Veröffentlichung einer 1. Version des gemeinsam erarbeiteten Zeitplans bis Ende 2022. Begründung: Institutionen müssen Personal und Kapazitäten planen, Bürgerinitiati- ven und Umweltverbände müssen Wissen und ehrenamtliches Engagement managen, Bundesländer und Zivilgesellschaft müssen ihre Mitwirkung zeitlich einordnen, Wis- senschaftler müssen Forschungsprojekte rechtzeitig anstoßen etc. Vor allem Beteili- gung braucht Zeit. Nur wenn ein übergeordneter Zeitplan vorliegt, können ausrei- chende Zeitfenster für Beteiligung vorgesehen und in den Gesamtablauf eingefügt werden. Ein erster Zeitplan kann weder präzise noch endgültig sein. Vielmehr ist er als „lebendes Dokument“ zu betrachten. Damit der Prozess der schrittweisen Anpassung und Verfeinerung in Gang kommen kann, ist eine 1. Version noch im Jahr 2022 erfor- derlich.“ Mit Beschluss Nr. 14 wendet sich das Forum Endlagersuche an das BASE, „der BGE die Veröffentlichung von Zwischenergebnissen auf dem Weg zu Standortregionen mind. einmal im Jahr zu ermöglichen.“ Die Rückmeldung des BASE zu den beiden Beschlüssen im Folgenden in Kombina- tion: Zeitplan Die zuvor erläuterte Eigenverantwortung der BGE mbH zieht nach sich, dass nur das Unternehmen selbst sein Vorgehen und seinen Zeitplan der Öffentlichkeit nachvoll- ziehbar darstellt und auch die Öffentlichkeit über die im Rahmen des Standortaus- wahlverfahrens vorgenommenen Maßnahmen informiert. Liegt ein solcher Zeitplan der BGE mbH vor, können auf dieser Grundlage auch andere der im Beschluss angesprochenen Akteure – mit Blick auf ihre jeweilige Rolle im Ver- fahren – zu einem belastbaren Terminplan bis zum Abschluss des Verfahrens beitra- gen. Zwischenstände Die BGE mbH entscheidet im Rahmen ihrer Aufgaben eigenständig über ihre Kommu- nikation von Zwischenständen zu ihrem Arbeitsfortschritt. Das BASE begrüßt, dass die BGE mbH ihr Kommunikationskonzept zur Mitteilung von Arbeitsständen darlegen wird. Dies hat die BGE mbH auf ihrer Veranstaltung zur Online-Konsultation ihres Ar- beitsstandes am 27. Juni 2022 bekannt gegeben. Dabei ist zu beachten, dass Entschei- dungen über den Ausschluss von Gebieten nur vom Bundestag und nur zu den gesetz- lich festgelegten Meilensteinen getroffen werden können und bis dahin alle Zwi- schenergebnisse vorläufig sind. Seite 3 von 7

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Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Berlin ? Bürgerengagement ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlager ? Endlagerung ? Verbandsbeteiligung ? Qualitätsmanagement ? Architektur ? Literaturauswertung ? Anliegerstaat ? Öffentlichkeitsinformation ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Forschungsprojekt ? Eigenverantwortung ? Ressource ? Zivilgesellschaft ? Workshop ?

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Language: Deutsch

Time ranges: 2022-08-12 - 2022-08-12 2022-11-02 - 2022-11-02

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