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Antwort des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit auf Antrag 1 | „Schaffung des regulatorischen Rahmens für die Endlagerung der SMA“

Description: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, AG S III 3, Postfach 12 06 29, 53048 Bonn nur per eMail An die Teilnehmer*innen des 3. Forum Endlagersuche TEL FAX www.bmuv.de über Planungsteam Forum Endlagersuche c/o Organisationsbüro Forum Endlagersuche orga.forum-endlagersuche@base.bund.de Anträge des 3. Forum Endlagersuche Antwort auf Antrag 1: Schaffung des regulatorischen Rahmens für die End- lagerung der SMA 1233/004-2024.0001 Bonn, 15.05.2025 Sehr geehrte Teilnehmer*innen des 3. Forum Endlagersuche, für den Erfolg des Standortauswahlverfahrens sieht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die im Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgesehene Beteiligung der Öffentlich- keit als einen wichtigen Baustein an. Das Forum Endlagersuche (FE) ist da- bei ein zentrales Beteiligungsformat nach § 5 Absatz 3 Satz 2 StandAG zwi- schen der Fachkonferenz Teilgebiete und den Regionalkonferenzen bzw. dem Rat der Regionen. Nach § 1 seiner Geschäftsordnung (GO) trägt es dazu bei, „dass die Auswahl der übertägig zu erkundenden Standortregionen kontinuierlich nachvollziehbar und eine kritische Begleitung des Verfahrens durch die Öffentlichkeit möglich wird.“ Daher begleitet, reflektiert und dis- kutiert das FE kritisch-konstruktiv den Fortschritt der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in Schritt 2 der Phase 1 des Standortauswahlverfah- Zustell- und Lieferadresse: Robert-Schuman-Platz 3, Zufahrt über Heinrich-von-Stephan-Straße, 53175 Bonn Verkehrsanbindung: Haltestelle Robert-Schuman-Platz, U-Bahn 66 und 68 ... Seite 2 rens und befasst sich ggf. mit weiteren relevanten und kritischen Fragestel- lungen, die sich aus dem Diskurs der interessierten Öffentlichkeit und dem PFE ergeben (vgl. § 2 GO). Gegenstand des Standortauswahlverfahrens ist die Ermittlung des Standorts mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager für hochradioaktive Ab- fälle (HAA). Hierbei regelt das StandAG, inwiefern schwach- und mittelra- dioaktive Abfälle (SMA) mit zu betrachten sind. Im Rahmen des 3. FE brachte Matthias Niemeyer aus der Gruppe der Wis- senschaftler*innen den Antrag 1 zur Schaffung des regulatorischen Rah- mens für die Endlagerung der SMA ein, der auf der separaten Antragskonfe- renz angenommen wurde. In dem Antrag wird die „Erstellung der erforderli- chen Gesetze und Verordnungen für die Endlagerung der nicht konradgängi- gen schwach- und mittelaktiven radioaktiven Abfälle“ beantragt. Unbeschadet der dargestellten Rolle der Beteiligungsformate im StandAG, möchten wir auf das Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro) hinweisen, das die Strategie der Bundesregierung für die verantwortungsvolle und si- chere Entsorgung radioaktiver Abfälle darstellt und derzeit aktualisiert wird. Diese Aktualisierung wird sich auch mit der Entsorgung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle befassen. Der in der Begründung zu Antrag 1 unter Verweis auf § 27 Abs. 5 StandAG und § 21 EndlSiAnfV für das Standortauswahlverfahren gegebenen Kopp- lung von SMA und HAA wird bereits heute Rechnung getragen. Dies ge- schieht durch die Festlegung des StandAG, dass „die Endlagerung schwach- ... Seite 3 und mittelradioaktiver Abfälle am auszuwählenden Standort [für das Endla- ger für hochradioaktive Abfälle] […] zulässig [ist], wenn die gleiche best- mögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist“ (§ 1 Abs. 6 StandAG). Im Auftrag

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Origins: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Bonn ? Radioaktiver Abfall ? Endlagerung radioaktiver Abfälle ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlager ? Endlagerung ? U-Bahn ? Klimaschutz ? Nukleare Sicherheit ? Verbraucherschutz ? Naturschutz ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2025-05-20 - 2025-05-20

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