Description: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, AG S III 3, Postfach 12 06 29, 53048 Bonn nur per eMail An die Teilnehmer*innen des 3. Forum Endlagersuche TEL FAX www.bmuv.de über Planungsteam Forum Endlagersuche c/o Organisationsbüro Forum Endlagersuche orga.forum-endlagersuche@base.bund.de Anträge des 3. Forum Endlagersuche Antwort auf Antrag 2: Deklaration der Urantails als Abfall nach AtG 1233/004-2024.0001 Bonn, 15.05.2025 Sehr geehrte Teilnehmer*innen des 3. Forum Endlagersuche, für den Erfolg des Standortauswahlverfahrens sieht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die im Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgesehene Beteiligung der Öffentlich- keit als einen wichtigen Baustein an. Das Forum Endlagersuche (FE) ist da- bei ein zentrales Beteiligungsformat nach § 5 Absatz 3 Satz 2 StandAG zwi- schen der Fachkonferenz Teilgebiete und den Regionalkonferenzen bzw. dem Rat der Regionen dar. Nach § 1 seiner Geschäftsordnung (GO) trägt es dazu bei, „dass die Auswahl der übertägig zu erkundenden Standortregionen kontinuierlich nachvollziehbar und eine kritische Begleitung des Verfahrens durch die Öffentlichkeit möglich wird.“ Daher begleitet, reflektiert und dis- kutiert das FE kritisch-konstruktiv den Fortschritt der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in Schritt 2 der Phase 1 des Standortauswahlverfah- Zustell- und Lieferadresse: Robert-Schuman-Platz 3, Zufahrt über Heinrich-von-Stephan-Straße, 53175 Bonn Verkehrsanbindung: Haltestelle Robert-Schuman-Platz, U-Bahn 66 und 68 ... Seite 2 rens und befasst sich ggf. mit weiteren relevanten und kritischen Fragestel- lungen, die sich aus dem Diskurs der interessierten Öffentlichkeit und dem PFE ergeben (vgl. § 2 GO). Gegenstand des Standortauswahlverfahrens ist die Ermittlung des Standorts mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager für hochradioaktive Ab- fälle. Im Rahmen des 3. FE brachte Matthias Niemeyer aus der Gruppe der Wis- senschaftler*innen den Antrag 2 zur Deklaration der Urantails als Abfall nach AtG ein, der auf der separaten Antragskonferenz angenommen wurde. In dem Antrag wird das BMUV dazu aufgefordert, die Urantails als Abfall zu deklarieren. Unbeschadet der gesetzlichen Rolle der Beteiligungsformate, wird im Folgenden auf die Punkte des Antrags 2 eingegangen. Bei Urantails handelt es sich um eine andere Bezeichnung für abgereichertes Uran. Sie fallen nach der Urananreicherung an und werden weltweit nicht per se als radioaktiver Abfall angesehen, sondern als radioaktiver Reststoff, welcher für eine weitere Abreicherung genutzt werden kann. Erst wenn die Besitzerin der Urantails keine weitere Verwertung mehr vor- sieht oder die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde eine weitere schadlose Verwertung ausschließt, wären die Urantails als radioaktiver Ab- fall nach § 9a Abs. 1 AtG geordnet zu beseitigen. Im Auftrag
Origins: /Bund/BASE/Endlagersuche
Tags: Bonn ? Abgereichertes Uran ? Aufsichtsbehörde ? Radioaktiver Abfall ? Angereichertes Uran ? Standortauswahlgesetz ? Endlager ? Endlagerung ? Reststoff ? U-Bahn ? Klimaschutz ? Nukleare Sicherheit ? Verbraucherschutz ? Naturschutz ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Time ranges: 2025-05-20 - 2025-05-20
Accessed 1 times.