Description: Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Ziel des Gesetzes Dieses Gesetz dient dem Aufbau einer nationalen Geodateninfrastruktur. Es schafft den rechtlichen Rahmen für 1. den Zugang zu Geodaten, Geodatendiensten und Metadaten von geodatenhaltenden Stellen sowie 2. die Nutzung dieser Daten und Dienste, insbesondere für Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können.
Legal
Origin: /Bund/BfN
Tags: Umweltauswirkung ? Geodateninfrastruktur ? Geodatendienst ? Geodatenzugangsgesetz ? Metadaten ? Geodaten ?
License: officialWork
Language: Deutsch
Issued: 2009-02-10
Modified: 2021-02-25
Time ranges: 2009-02-10 - 2025-04-25
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