Description: Zur Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben sind Anpassungen im untergesetzlichen Regelwerk des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlich. Dazu wurde die Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) geändert. Die Änderung der 10. BImSchV dient der Umsetzung der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates, die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 geändert worden ist. Mit der Richtlinie 2023/2413/EU wird Diesel B10, also konventioneller Diesel, dem bis zu 10 Prozent Biodiesel (Fettsäuremethylester, FAME) beigemischt werden kann, eingeführt. Darüber hinaus sieht die Richtlinie 2023/2413/EU vor, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, die Verfügbarkeit der Bestandsschutzsorte Diesel B7 sicherzustellen. Die Verordnung wurde am 22. November 2023 vom Kabinett beschlossen.
Legal( Legal { type: Ordinance, name: "Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen", }, )
Origins: /Bund/BMUKN
Tags: Biodiesel ? Dieselkraftstoff ? Brennstoff ? Fettsäuremethylester ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Europäisches Parlament ? Zehnte BImSchV ? Europäischer Rat ?
License: officialWork
Language: Deutsch
Issued: 2023-11-24
Modified: 2023-11-24
Time ranges: 2023-11-24 - 2023-11-24
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
https://www.bmuv.de/GE119 (Webseite)Referentenentwurf einer Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
https://www.bmuv.de/GE951 (Webseite)Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
https://www.bmuv.de/GE980 (Webseite)Einführung paraffinischen Diesels als Reinkraftstoff beschlossen
https://www.bmuv.de/PM10826 (Webseite)Accessed 1 times.