Description: Am 9. September 2017 trat die Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I Seite 1468) in Kraft. Um den Spielbetrieb auf Sportanlagen zu fördern, wurden in der Sportanlagenlärmschutzverordnung die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr an die tagsüber geltenden Werte angepasst. Darüber hinaus regelt die Verordnung Immissionsrichtwerte für die neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete". Ferner soll der Sportbetrieb auf Anlagen, die bereits vor dem Jahr 1991 genehmigt oder zulässigerweise ohne Genehmigung errichtet worden sind, rechtlich besser abgesichert werden. Freizeitlärm und Sportlärm Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Ein übergeordnetes rechtliches Rahmenwerk ist nicht vorhanden.
Legal
Origin: /Bund/BMUV
Tags: Anlagengenehmigung ? Sportanlage ? Sportanlagenlärmschutzverordnung ? Freizeitlärm ? Bundesimmissionsschutzverordnung ? Sportlärm ? Urbanes Gebiet ? Immissionsrichtwert ?
License: officialWork
Language: Deutsch
Modified: 2017-09-09
Time ranges: 2017-09-09 - 2017-09-09
18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
https://www.bmuv.de/GE675 (Webseite)Accessed 1 times.