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15 Freizeit und Erholung >> Freizeitfliegen mit Außenstart u. -landung

Description: Außenstart bzw. Außenlandung bedeutet, dass Start und/oder Landung nicht auf genehmigten Flugplätzen oder Segelfluggeländen stattfinden. Start- und Landeflächen (außer notfallmäßige Außenlandungen und Landungen von Luftsportarten, bei denen der Ort der Landung von der Thermik abhängt und daher nicht vorherbestimmbar ist) unterliegen in Deutschland einer Zulassungspflicht (z. B. Hängegleiterstartflächen). Zum Projekttyp zählen das Fliegen mit Luftsportgeräten (Gleitschirme, Hängegleiter, Ultraleichtflugzeuge einschl. Tragschrauber, Motorgleitschirme etc.) und Heißluftballonen einschl. ihrer Start- und ggf. Landeflächen sowie der Betrieb von Startwinden. Auch Fallschirmspringen zählt zum Projekttyp, wenn die Landefläche außerhalb eines genehmigten Flugplatzes liegt (für den Betrieb der Absetzmaschine sowie Segelflugzeuge siehe Projekttyp "Landeplätze und Segelfluggelände"). Weitere bau- und betriebsbedingte Vorhabensbestandteile sind ggf. die Freistellung von Flächen und ihre Offenhaltung sowie Sanierungsarbeiten bei starker Beanspruchung der Fläche (Erosion). Zu den betriebsbedingten Vorhabensbestandteilen gehören der Flugverkehr und der Publikumsverkehr an den Start- und Landeflächen. Bei Luftsportarten, die auf Thermik angewiesen sind, werden Landungen außerhalb der zugelassenen Landeflächen mitbewertet.

Types:
Text {
    text_type: Editorial,
}

Origin: /Bund/BfN/FFH-VP-Info

Tags: Flugplatz ? Sportflugzeug ? Erosion ? Luftsport ? FFH-Richtlinie ? Luftverkehr ? Ballonfahren ? Projekt ?

License: unbekannt

Language: Deutsch

Status

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