Description: Kurzumtriebsplantagen (KUP) als Form des Energiepflanzenanbaus zählen nicht als forstliche Nutzung, sondern werden dem Bereich der Landwirtschaft zugeordnet. Welche Baumarten im Rahmen der Betriebsprämie (1. Säule der Agrarpolitik) beihilfefähig sind, wurde von der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) durch Veröffentlichung der Liste der für den Anbau geeigneten Arten im Mai 2010 bekannt gegeben. Dies sind: Weide, Pappel, Robinie, Birke, Erle, Esche und Stiel-/Trauben-/Roteiche. Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen von KUP zählen neben den ausgebrachten Nutzpflanzen ggf. Entwässerungsgräben u. -mulden, evtl. neu angelegte Unterhaltungswege oder Zäune. Zu den möglichen bau- und betriebsbedingten Vorhabensbestandteilen zählen insbesondere die (regelmäßig wiederholte) Anlage der KUP (Umbruch und Pflanzung mit Maschineneinsatz, ggf. Düngung, Kalkung, Nutzung von Totalherbizid und Vorauflaufmittel), die Begleitwuchskontrolle (ggf. mit PSM), ggf. Schädlingskontrolle mit PSM und die Ernte (Maschineneinsatz ggf. ebenfalls mit Düngung verbunden) sowie die kurzzeitige Ablagerung der geernteten Hölzer.
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Tags: Totalherbizid ? Birke ? Erlen ? Esche ? Pappel ? Agrarpolitik ? Baum ? Gartenbau ? Energiepflanzenanbau ? Kalkung ? Nutzpflanze ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? FFH-Richtlinie ? Holznutzung ? Düngung ? Schädlingsbekämpfung ? Kurzumtrieb ? Ernährung ? Forstwirtschaft ? Landwirtschaft ? Projekt ?
License: Unbekannt
Language: Deutsch
Last harvest: 23.09.2026 23:36
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