Description: Der Projekttyp umfasst die Erstaufforstung auf vorher waldfreien Flächen, die u. a. gemäß landesforstpolitischen Zielen zur Waldmehrung erfolgt; die Flächenumnutzung z. B. im Rahmen der Eingriffsregelung; die Rekultivierung ehemaliger Bergbauflächen oder die Bewaldung von Hochwasserentstehungsgebieten. Zum Energieholzanbau siehe Projekttyp "Kurzumtriebsplantagen". Zu den möglichen Arbeitsschritten zählen insbesondere: - Die Vorbereitung der Aufforstungsflächen: Bodenbearbeitung, z. B. Vollumbruch zur Tiefenlockerung; Startmelioration (Instandsetzung von Drainagen wie Grabensystemen, Düngung, Kalkung); Beseitigung unerwünschter Bodenvegetation (mechanisch, chemisch mit Vorauflaufmitteln/Herbiziden, durch Abdecken mit natürlichen oder künstlichen Materialien, Lupinenaussaat etc.); - Eine Bestandeserschließung, die dann langfristig für alle weiteren maschinellen Waldarbeiten genutzt werden soll, um flächige Bodenschäden zu vermeiden. Zur Erschließung gehören +/- unbefestigte, mit Zugmaschinen oder Lkw befahrbare Wirtschaftswege oder ca. 4 m breite Rückegassen mit i. d. R. 20 m Abstand (in der mechanisierten Holzernte erforderlich, vgl. Projekttyp "Forstwegebau") oder in Hanglagen Seillinien für Seilkrananlagen. Durch Schutzgebiete, wie Altholzinseln, Naturwaldreservate, Waldbiotopflächen, Prozessschutzzonen, sollen keine Rückewege geführt werden; - Die Verfüllung vernässter Stellen mit Ast- und Kronenmaterial, Reisiglagen, Knüppellagen, mineralischen Materialien, Damm- und Brückenbauwerke sowie die Wegeunterhaltung und Verkehrssicherung; - Die Aussaat- oder Pflanzmaßnahmen per Hand oder maschinell, einschließlich Voranbau, Nachanbau und Ergänzungspflanzungen; - Mechanische oder chemische Forstschutzmaßnahmen auf den Jungwuchsflächen vor allem gegen Rüsselkäfer, Wühlmäuse, Vergrasung und Verkrautung z. B. durch Adlerfarn, Brombeerverhau etc. Dazu werden z. T. auch Herbizide als Vor- oder Nachauflaufmittel eingesetzt (vgl. Projekttyp "Ausbringung von Pestiziden auf/über Waldflächen"). - Bau und Erhaltung von Schutzzäunen von 1,50 m (Rehe) bis 2,10 m Höhe (Rotwild) zum Schutz der Verjüngung vor Verbiss-, Schlag- und Fegeschäden; - Die Kultur- und Jungwuchspflege bis zur Etablierung der Forstkultur (je nach Baumhöhe, in Zeitabständen von ca. 3-5 Jahren). Sie dient z. B. der Absicherung des Anwuchserfolges, der Lenkung von Bestandeszuwachs und -stabilität sowie der Mischungsregulierung und Beseitigung unerwünschter Wuchsformen. Sie umfasst auch Nachbesserungen und Ergänzungen, Begleitwuchsregulierung (ggf. mit Freischneidern), Läuterung, Entfernung von Pioniergehölzen oder lebensraumuntypischen Gehölzen.
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/BfN/FFH-VP-Info
Tags: Herbizid ? Bodenvegetation ? Reh ? Rotwild ? Gehölz ? Wildschaden ? Verfüllung ? Holzeinschlag ? Eingriffsregelung ? Brücke ? Wühlmaus ? Landnutzungsänderung ? Bodendegradation ? Kalkung ? Pionierpflanze ? Rekultivierung ? FFH-Richtlinie ? Pflanzenschutzmittelanwendung ? Waldfläche ? Energiewald ? Aufforstung ? Naturwald ? Bodenbewirtschaftung ? Dränung ? Düngung ? Zugmaschine ? Kurzumtrieb ? Forstwirtschaft ? Jagd ? Schutzgebiet ? Verkrautung ? Wald ? Hang ? Projekt ?
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