API src

17 Forstwirtschaft u. Jagd >> Ausbringung von Pestiziden auf/über Waldflächen

Description: Der Projekttyp umfasst die flächenhafte Ausbringung von Pestiziden/Pflanzenschutzmitteln (im Folgenden abgekürzt mit PSM) bei Schädlingskalamitäten im Wald sowohl mit Bodengeräten (Motorspritzen als Karrenspritze oder Spritzwagen, Rückenmotorspritzen. Rückennebelbläser, Stäubegeräte, Pinsel/Bürste) als auch aus der Luft durch Befliegung (nur Insektizide). Andere Forstschutzmaßnahmen, d. h. biologische und mechanische Methoden, wie Pheromonfallen, gelegte Fangbäume u. a. direkte Fallen, Verbissschutzmittel, Verbrennen von Schlagabraum und Reisig gegen Borkenkäfer im Wald oder maschinelle Absaugung der Nester des Eichenprozessionsspinners sind nicht im Projekttyp inbegriffen. Baumfällungen zur Eindämmung von Schädlingskalamitäten sind dem Projekttyp "Rodung von Wald" zuzuordnen. Die Behandlung von Holzpoltern mit Insektiziden gehört zum Projekttyp "Holzlagerplätze". Gegen Vergrasung und Verkrautung auf Aussaat-, Jungwuchsflächen und Kulturen (u. a. Adlerfarn, Brombeerverhau) können Herbizide als Vor- oder Nachauflaufmittel zum Einsatz kommen. Forstwirtschaftlich bedeutsame Schaderreger werden bei schwerwiegendem Befall, wie Bestandesgefährdung oder allgemeiner Gesundheitsgefahr (z. B. Eichenprozessionsspinner), mit Pestiziden/PSM bekämpft, z. B. in folgenden Fällen: - Pilzkrankheiten (z. B. Mehltau, Eschentriebsterben), - Kalamitäten von Insekten: rinden- und holzbrütende bzw. -fressende Käfer(-larven) (z. B. Borkenkäfer, Großer Brauner Rüsselkäfer), wurzelfressende Käfer im Larvenstadium (z.B. Engerlinge vom Waldmaikäfer) sowie nadeln- oder blattfressende Schmetterlinge, Blattwespen, -raupen und Blattläuse (z. B. Kiefernspinner, Fichtenblattwespe, Eichenwickler). Insektizide werden i. d. R. bei akutem Befall kurzfristig und hochdosiert direkt auf die Flächen mit den sitzenden Insekten gesprüht und basieren u. a. auf folgenden Haupt-Wirkstoffgruppen (vgl. BVL 2014): - Bti: Bacillus-thuringiensis-Toxin, gegen frei- und verstecktfressende Schmetterlings- und Blattwespenraupen (im Larvenstadium); - Pyrethroide, z. B. Cypermethrin: nervensystemwirksame Insektizide, gegen frei fressende Schmetterlinge, Blattwespen, Käfer, rinden- und holzbrütende (Borken-)Käfer und Rüsselkäfer; - Organophosphorsäureester und Carbamate, z. B. in Dimethoat, selektiven Aphiziden: neuro-toxisch für Insekten, Säugetiere u. a.; - Häutungshemmer (z. B. in Dimilin): hemmt die Chitinsynthese im Larvenstadium, zur Bekämpfung frei- oder verstecktfressender Schmetterlings- und Blattwespenraupen; - Neemextrakt: inaktivierende und entwicklungshemmende Wirkung auf breites Insektenartenspektrum (z. B. Frostspanner); Im jährlich aktualisierten Pflanzenschutzmittelverzeichnis Teil 4, Forst (BVL 2014) sind die in der Deutschland zugelassenen Mittel und ggf. deren Toxizität für den Menschen sowie Wasserorganismen, Insekten, Vögel oder Wildtiere gekennzeichnet. Wegen der toxischen Wirkungen, die PSM ggf. auch auf Nichtzielorganismen ausüben können, unterliegt die Anwendung von PSM sowohl EU-Gesetzesvorschriften (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009; Richtlinie 2009/128/EG und 2009/127/EG etc.) als auch nationalen Regelungen, wie z. B. dem Pflanzenschutzgesetz. In den Bestimmungen sind die Zulassung, Verfügbarkeit, der Sachkundenachweis, die Art und Weise der Ausbringung von Pestiziden (z. B. Maschinen, Abstandsauflagen zu Gewässern von i. d. R. 25 - 100 Metern etc., Höchstmengen, Wartezeiten), Aufzeichnungspflichten, Rückstandskontrollen, Gewässerüberwachung u. a. festgelegt. Sowohl die Ausbringung in Schutzgebieten als auch in Gewässernähe unterliegen Ausnahmeregelungen. Ein Haupteintragspfad z. B. in Gewässer bei der Ausbringung von PSM ist die Abdrift bzw. Spraydrift, einen geringeren Anteil haben Drainage und Oberflächenabfluss (Maltby & Hills 2008). Pestizide können in biologisch wirksamen Konzentrationen mehrere Meter in seitliche Zonen abgetrieben werden, hierdurch kann es zu durch Abdrift verursachterm Artenrückgang (PAN 10) kommen. Auch Überdosierungen oder unsachgemäßer Umgang (Restmengen werden achtlos weggeschüttet, Spritzen in Bächen gereinigt) können zur unerwünschten PSM-Ausbringung beitragen. Die aviochemische Ausbringung von PSM wird bei Massenvermehrungen (Kalamitäten) blatt- bzw. nadelfressender (freifressender) Insekten und -raupen im Kronenbereich durchgeführt. Sie ist nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt, z. B. unter Auflagen, dass die Flächen nur zu einem Teil behandelt werden dürfen.

Types:
Text {
    text_type: Editorial,
}

Origin: /Bund/BfN/FFH-VP-Info

Tags: Käfer ? Massenvermehrung ? Pyrethroid ? Schmetterling ? Rodung ? Insektizid ? Insekt ? Alkylphosphat ? Bach ? Carbamat ? Gesundheitsgefährdung ? Larve ? Säugetier ? Vogel ? Richtlinie 2009/128/EG ? Artenverlust ? Baumfällung ? Blattlaus ? Borkenkäfer ? Diflubenzuron ? Waldrestholz ? Pflanzenschutzgesetz ? Oberflächenabfluss ? Eichenprozessionsspinner ? Waldmaikäfer ? Eschentriebsterben ? Pestizidabdrift ? Mehltau ? Wildtier ? Gewässerüberwachung ? FFH-Richtlinie ? Pflanzenschutzmittelanwendung ? Waldfläche ? Herbizideinsatz ? Insektizidanwendung ? Mykose ? Toxizität ? Dränung ? Gewässerorganismen ? Forst ? Schädlingsbefall ? Nichtzielarten ? Pheromonfalle ? Forstwirtschaft ? Schutzgebiet ? Verkrautung ? Wald ? Jagd ? Projekt ?

License: unbekannt

Language: Deutsch

Status

Quality score

Accessed 1 times.