Description: In der Anlage 1 der Bioabfallverornung ist geäschertes Maschinenleimleder als Substrat für bäuerliche Biogasanlage aufgeführt. Darf ein Landwirt in seiner Anlage auch den Sonderabfall der In-und ausländischen Lederindustrie, Maschinenleimleder nicht geäschert ,als Substrat in großen Mengen einsetzen? Dürfen die Behörden,weil in der Anlage 1 des Abfallbeseitigungsgesetzes nicht aufgeführt,für dieses Maschinenleimleder ein Genehmigung als Substrat erteilen? Bisher habe ich unterschiedliche Signale bekommen.Wir als Bürger wurden trotz Bemühungen zu diesem Thema nicht informiert. Bitte helfen Sie uns weiter. DAnke Im Voraus Mit freundlichen Grüßen Egbert Rudy
Text(
Unspecified,
)
Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat
Tags: Biogassubstrat ? Anlagengenehmigung ? Biogasanlage ? Gefährlicher Abfall ? Reaktorsicherheit ? Abfallbeseitigungsgesetz ? Lederindustrie ? Klimaschutz ? Umwelt ? Naturschutz ?
License: cc-zero
Language: Deutsch
Issued: 2016-08-15
Modified: 2024-01-03
Time ranges: 2016-08-15 - 2024-01-03
Accessed 1 times.