Description: Guten Tag, wegen Lärmprobleme mit der Immission eines Flugzeugturbinen-Prüfstandes nähe meines Wohnsitzes bin ich seit 2014 mit verschiedenen Behörden in Kontakt. Meine Intensionen liefen bis zum Petitionsausschuss der Landesregierung NRW. Daraufhin wurden von einer Gutachterstelle Lärmmessungen durchgeführt und ein Bericht erstellt. Zu den Darstellungen im Bericht habe ich fachspezifische Fragen, die mir aber nicht vom Gutachter beantwortet werden. Ich bin selbst in diesem Fach beruflich seit 1989 tätig und nehme mir deshalb eine gewisse Fachkompetenz heraus. Meine konkrete Frage: Gibt es eine rechtliche Möglichkeit nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW die Beantwortung meiner Fragen durchzusetzen? Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Beste Grüße
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Unspecified,
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Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat
Tags: Nordrhein-Westfalen ? Informationsfreiheitsgesetz ? Gewerbelärm ? Lärmmessung ? Reaktorsicherheit ? Lärm ? Klimaschutz ? Umwelt ? Naturschutz ?
License: cc-zero
Language: Deutsch
Issued: 2021-03-20
Modified: 2024-01-03
Time ranges: 2021-03-20 - 2024-01-03
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