Description: In der Landesverordnung über die Meldung des Tierbestandes und die Beiträge zum Tierseuchenfonds (TierseuchenfondsVO) vom 05.02.2021 gibt es keine Befreiung von der Beitragspflicht für Geflügelhalter mit einem Bestand von bis zu 25 Tieren mehr, wie es in den vorhergehenden TierseuchenfondsVO geregelt war. 1) Mit welcher Begründung wurde die Beitragsfreiheit für Geflügelhalter mit einem Bestand von bis zu 25 Tieren aufgehoben, bzw. warum wird von der Erhebung von Beiträgen nicht mehr nach § 20 (2) S. 2 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) abgesehen? 2) Wieviele private Tierhalter und wieviele gewerbliche Tierhalter mit einem Bestand von bis zu 25 Tieren sind von der für sie neuen Beitragspflicht betroffen? 3) Wie hoch waren die gezahlten Entschädigungen nach § 15 TierGesG und Erstattungen nach § 16 (4) S. 2 TierGesG durch den Tierseuchenfonds in den Jahren 2019 und 2020 für die bisher beitragsfreien Geflügelhalter?
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Unspecified,
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Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat
Tags: Tiergesundheitsgesetz ? Tierbestand ? Umwelt ? Naturschutz ?
License: cc-zero
Language: Deutsch
Issued: 2021-04-05
Modified: 2024-01-03
Time ranges: 2021-04-05 - 2024-01-03
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