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Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr.

Description: Ende Oktober wurden im Hinterhof der Grafenwerthstraße auf dem Dach der Tiefgarage sämtliche Bäume und Sträucher entfernt. Es gibt widersprüchliche Aussagen der Stadt zur Genehmigung und zum Hergang. Deshalb möchte ich Sie bitten, mir Kopien sämtlicher, den Vorfall betreffenden Unterlagen zu übermitteln oder Einblick zu gewähren. Das umfasst Dokumente wie den Antrag zur Fällung der Bäume, den innerstädtischen Austausch (Mails, Notizen etc.), das Genehmigungsschreiben, sämtliche Prüfgutachten, den Ausgleichsplan, die weiteren beantragten Sanierungsmaßnahmen und so weiter. Dies betrifft auch alle Informationen zum Fällen der zunächst verbliebenen vier Bäume. Auch bei den weiteren Antworten gibt es zahlreiche Widersprüche. Daher noch einmal die Fragen: 1. Aus welchem Grund wurden die Pappeln gefällt? Bitte nennen Sie den entsprechenden Paragraphen und Absatz, der ganz konkret zur Anwendung kam. 2. Sollten Sie sich auf § 6 Abs. 2 lit. c der Kölner Baumschutzsatzung (BSchS) berufen: Welche konkrete Gefährdung ging von den Bäumen aus? Wer oder was war gefährdet? Nennen Sie bitte in dem Fall zudem den konkreten Aufwand, der scheinbar nicht zumutbar war. 3. Die Bäume wurden so gefällt, dass riesige und tonnenschwere Stücke auf das Dach der Tiefgarage krachten. Und keinen Schaden hinterließen. Dies ist auch dokumentiert. Immer noch liegen circa 60 Tonnen Biomasse auf dem Dach und werden nicht entfernt. Wie steht das in Einklang mit der Aussage der Stadt, das Gewicht der Bäume sei zu hoch gewesen? 4. Bitte nennen Sie mir für die Fällung des Götterbaums, der Esche und der zwei Kirschbäume den entsprechenden Paragraphen und konkreten Absatz, der zur Anwendung kam. Wer hat die Sondergenehmigung aufgrund welcher Prüfung unterzeichnet? 5. Die Stadt schreibt, die Erlaubnis zum Fällen sei unter der Auflage erteilt worden, drei Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück zu vorzunehmen. Laut Hausverwaltung bestehen keinerlei konkrete Pläne, was eine Sanierung der Tiefgarage oder die Neupflanzungen anbelangt. Liegen der Stadt Anträge oder Genehmigungen dazu vor? Fügen Sie diese bitte bei. 6. Die in Paragraph 5 Absatz 1 der Kölner Baumschutzsatzung (BSchS) geforderten Maßnahmen zur Erhaltung und zur Sicherung von geschützten Bäumen wurden bei den gefällten Bäumen nicht unternommen. Warum hat die Stadt nicht selbst früher reagiert oder Maßnahmen angeordnet? 7. Ist es korrekt, dass die Tiefgarage erhalten bleiben muss aufgrund der Stellplatznachweispflicht?

Types:
Text(
    Unspecified,
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Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat

Tags: Esche ? Pappel ? Götterbaum ? Baum ? Baumschutzverordnung ? Gehölzpflanze ? Tiefgarage ? Sanierungsmaßnahme ? Stadt ? Sanierungsplan ? Biomasse ? Umwelt ?

License: cc-zero

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2022-11-15

Modified: 2024-01-03

Time ranges: 2022-11-15 - 2024-01-03

Status

Quality score

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