Description: Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, In dem Bericht "CO2-Bilanz Energie und Verkehr für die Stadt Freiburg bis 2020" [1] wird die CO2 Bilanz der Stadt Freiburg nach dem BISKO [2] Standard berechnet. Dabei sind die Quellen für den angenommenen Heizölverbrauch, wie auch die zugrunde liegenden Rohdaten nicht angegeben. Selbiges gilt für die Berechnungen im Bezug auf die KWK. Der BISKO Standard selbst legt großen Wert auf die Einteilung der Datenquellen in verschiedene Güteklassen[2], die eine verbesserte Bewertung der Gesamtaussagekraft ermöglichen. Diese sind hier nicht dezidiert ausgewiesen. Um hier die Berechnungen nachvollziehen frage ich daher an: - Die Rohdaten aller in den Berechnungen verwendeten Datenquellen sowie deren Herkunft - Einen export der EVV-Direkteingaben, wie in der Kurzanleitung [3] der verwendeten Software Klimaschutz-Planer [4] beschrieben - Die Einordnung der Datenquellen in die Güteklassen nach BISKO-Standard [2] - Die Bilanz, wie sie die Software Klimaschutz-Planer [4] selbst herausgibt, wie sie beispielsweise für andere Kommunen einsehbar ist [5] [1] https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/params_E548774210/2059583/Bericht_Klimabilanz_Freiburg_2019_2020.pdf [2] https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/BISKO_Methodenpapier_kurz_ifeu_Nov19.pdf [3] https://www.klimaschutz-planer.de/downloads/ksp-kurzanleitung.pdf [4] https://www.klimaschutz-planer.de/ [5] https://www.klimaschutz-planer.de/ajax.php?action=newWindow&pageID=bilanz_bericht_ausgabe&eparam=commune%3D073345002027%26year%3D2017 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für die Mühe
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Unspecified,
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Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat
Tags: Freiburg ? Treibhausgasbilanz ? Software ? Verbraucherinformation ? Gebühr ? BISKO ? Energiebilanz ? Kommune ? Immissionsschutz ? Umweltinformation ? Stadt ? Verkehr ?
License: cc-zero
Language: Deutsch
Issued: 2023-07-12
Modified: 2025-01-24
Time ranges: 2023-07-12 - 2025-01-24
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